Wir haben 62,00 € Spendengelder erhalten
Annett Steinhilber schrieb am 05.01.2022
§ 2 Zweck
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, der Bildung und der Wohlfahrtspflege.
2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, der Bildung und der Wohlfahrtspflege.
2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
- der Initiierung pädagogisch sinnvoller Maßnahmen zur Förderung gesunder Ernährung von Kindern und Jugendlichen
- die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, vor allem an Kindergärten und Schulen,
- Finanzierung von zusätzlicher und / oder ergänzender Essensversorgung
- Verbesserung der Essensversorgung der Kinder