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Annett Steinhilber
Annett Steinhilber schrieb am 05.01.2022
§ 2 Zweck
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, der Bildung und der Wohlfahrtspflege.
2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:

  • der Initiierung pädagogisch sinnvoller Maßnahmen zur Förderung gesunder Ernährung von Kindern und Jugendlichen 
  • die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, vor allem an Kindergärten und Schulen,
welche diese Mittel unmittelbar verwenden zur:

  • Finanzierung von zusätzlicher und / oder ergänzender Essensversorgung 
  • Verbesserung der Essensversorgung der Kinder