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Erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgericht Neustadt

Gerald Seibel
Gerald Seibel schrieb am 27.01.2020

Das Verwaltungsgericht in Neustadt hat entschieden: Unsere Anfechtungsklage zur Genehmigung des Gefahrstofflagers (70t) wurde abgewiesen. Allerdings kennen wir noch nicht die Gründe für diese Entscheidung, da die schriftliche Begründung noch fehlt. So heißt es bei diesem Thema mal wieder abwarten und nach Erhalt der Urteilsbegründung entscheiden, ob wir in Revision gehen.

Und als Schmankerl aus der Verhandlung: der Vertreter der US-Army hat bestätigt, dass man je nach geopolitischer Lage reagieren müsse und deshalb die höchste Gefahrgutklasse 6.1A beantragt hat. OK, wenn dem so ist, dann aber bitte auch die höchsten Sicherheitsmaßnahmen entsprechend einem zivilen Lager.

Das Verfahren zur Erweiterung auf 1900t wird von der SGD-SÜD nun doch im Kenntnisgabe Verfahren abgewickelt. Eine Akteneinsicht in den Antrag incl. Stoffliste, Sicherheitskonzept, wird uns verwehrt. Es ist also nicht mehr nachvollziehbar, welche gefährlichen Stoffe hier gelagert werden sollen!

Was wir jetzt erleben hat nichts mit Demokratie, Transparenz und der Möglichkeit der Kontrolle des staatlichen Handels durch den Bürger zu tun.

Selbstverständlich werden wir Widerspruch gegen den Bescheid zur verweigerten Akteneinsicht einlegen

Unsere Arbeit für die Sicherheit von Mensch und Natur, links und rechts des Rheins rund um Germersheim, geht weiter. Auch zum neu einzurichtenden Sammelplatz für gefährliche Abfälle auf dem US-Depot gibt es widersprüchliche Neuigkeiten. Viele Themen, über die wir mit Ihnen beim nächsten Infostammtisch diskutieren möchten. Kommen Sie am 06.02.2020, um 19 Uhr, ins PAN in Germersheim, Klosterstraße 2. Dann erhalten Sie die entsprechenden Infos direkt aus erster Hand.

Nächster Stammtisch am 06.02.2020