Anwalt gefunden!
Für die beiden Mädchen steht fest: Sie können nicht zurück nach Tschetschenien! Dafür gibt es schwerwiegende Gründe, die zum Schutz der Mädchen erst einmal nicht weiter benannt werden können.
Wir haben jetzt einen Anwalt für Asylrecht, welcher auf die Situation in Tschetschenien spezialisiert ist, gefunden, der die beiden Schwestern in einem eigenen Asylverfahren vertreten wird. Damit ist der erste Schritt getan, aber was bedeutet eine anwaltliche Vertretung im Asylverfahren von unbegleiteten Minderjährigen eigentlich? Zu einer Vertretung gehören unter anderem intensive Vorbereitungen auf die Anhörung, Sicherstellung, dass die richtigen Bedingungen in der Anhörung herrschen sowie das Einleiten weiterer rechtlichen Schritte.