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Welche Hilfe gibt es für Pflegende von Alzheimer-Patienten?

Alin Boyaciyan
Alin Boyaciyan schrieb am 14.10.2020



In Deutschland werden zwei Drittel der Menschen mit einer Alzheimer-Erkrankung von ihren Angehörigen zuhause betreut und gepflegt. Für Angehörige bedeutet das eine enorme körperliche und psychische Belastung, meistens über einen längeren Zeitraum. Eigene Bedürfnisse sollten deshalb nicht aus dem Blickfeld geraten. Denn nur Pflegende mit ausreichend Ausdauer und guter Gesundheit können Pflegebedürftige auch versorgen.

Selbstfürsorge und Selbsthilfegruppe
Bei der Pflege von Menschen mit Demenz ist es wichtig, Überlastung ernst zu nehmen. Es ist kein Zeichen von Schwäche, sondern vielmehr von Stärke, wenn man im eigenen Umfeld auch mal um Hilfe bittet. Kirchen, Arztpraxen und öffentliche Beratungsstellungen helfen häufig mit Adressen. Angst, Frust und die Sorge, etwas falsch zu machen, können belasten. Die eigenen Grenzen zu beachten ist wichtig und sollte nicht ignoriert werden. Negative Gefühle kann man vielleicht bei einem Spaziergang in positive Energie umwandeln. Schaut, was euch in Momenten der Erschöpfung guttut und findet für euch geeignete Methoden, um Stress abzubauen, beispielsweise mit einem Tagebuch. Lachen und Weinen - alles ist erlaubt. In Selbsthilfegruppen trefft ihr Menschen in ähnlichen Situationen, mit denen ihr Euch austauschen könnt.

Finanzielle Unterstützung und mehr
Menschen mit einer Demenz wie Alzheimer können Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Die Höhe der Leistungen wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ermittelt und misst sich daran, wie selbständig der Patient ist. Neben einem Pflegegeld können weitere Leistungen beantragt werden, wie zum Beispiel für

• Pflegehilfsmittel: Für Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind oder dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen, stehen monatlich pauschal 40 Euro zur Verfügung.

• Verhinderungspflege: Ein Zuschuss mit bis zu 2.418 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr für eine Pflegevertretung, wenn der pflegende Angehörige krank ist oder einmal Urlaub machen möchte.

• Kurzzeitpflege: Die Ersatzpflege von bis zu vier Wochen wird mit 1.612 Euro unterstützt, wenn Patienten auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.

• Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Umbauten werden mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst, wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden.

• Leistungen für die Betreuung und Entlastung: Zum Beispiel als Unterstützung mit bis zu 125 Euro monatlich für die hauswirtschaftliche Versorgung oder Organisation des Pflegealltags. 

Pflegebedürftige und ihre Familien haben einen rechtlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung, die über Unterstützungsmöglichkeiten und finanzielle Aspekte informiert. Pflegestützpunkte und Beratungsstellen bieten bundesweit unabhängige Beratung an. Eine Anlaufstelle in eurer Nähe findet über das „Zentrum für Qualität in der Pflege“. Außerdem informiert das Bundesgesundheitsministerium zum Thema Pflege und Demenz.


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