UmSTEUERn - keine Familie II. KLASSE!
Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!
Die
derzeitige Besteuerung nach Familienform ist ungerecht. Das
Ehegattensplitting bevorzugt einseitig die Ehe gegenüber anderen
Familienformen, wie nicht eheliche Lebensgemeinschaften und
Alleinerziehende. Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Seit 2004
stagniert die Steuerklasse II für Alleinerziehende bei 1.308 Euro. Am
Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs
Splitting bis zu 15.000 Euro. Alleinerziehende sind bei der Steuer als
Familie II. Klasse benachteiligt! Der besondere Schutz von Ehe und
Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG verlangt keine Schlechterstellung von
Alleinerziehenden. Der Gesetzgeber hat hier einen Gestaltungsspielraum,
den er endlich nutzen sollte!
Forderung:
Die
Unterzeichnenden fordern, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
nach § 24b Einkommenssteuergesetz deutlich anzuheben und regelmäßig
anzupassen. Angemessen ist eine Koppelung des Entlastungsbetrags an den
Grundfreibetrag, derzeit 8.137 Euro.