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UmSTEUERn - keine Familie II. KLASSE!

S. Lucas
S. Lucas schrieb am 27.01.2014

Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!

Die derzeitige Besteuerung nach Familienform ist ungerecht. Das Ehegattensplitting bevorzugt einseitig die Ehe gegenüber anderen Familienformen, wie nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende. Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Seit 2004 stagniert die Steuerklasse II für Alleinerziehende bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. Alleinerziehende sind bei der Steuer als Familie II. Klasse benachteiligt! Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG verlangt keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden. Der Gesetzgeber hat hier einen Gestaltungsspielraum, den er endlich nutzen sollte!

Forderung:
Die Unterzeichnenden fordern, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz deutlich anzuheben und regelmäßig anzupassen. Angemessen ist eine Koppelung des Entlastungsbetrags an den Grundfreibetrag, derzeit 8.137 Euro.

Die Kampagne läuft noch bis Ende April 2014. Wir werden die Unterschriften an die Politik überreichen.
Bitte hier unterzeichnen