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Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht - Wiesenhof kann Schlachthof nicht erweitern!

Torben B.
Torben B. schrieb am 08.08.2021

Hallo,

Ihr wisst ja, dass wir mit dem NABU Brandenburg Widerspruch gegen die Änderungsgenehmigung zur Wiesenhof-Erweiterung eingelegt hatten. Das zuständige Verwaltungsgericht gab dem NABU und der BI am 25.09.2020 Recht, weil keine wasserrechtliche Erlaubnis für die gesamte Anlage bestehe. Daraufhin hat Wiesenhof die Produktion senken müssen und wollte mit einer Beschwerde den Sofortvollzug zurückweisen.

Auch damit ist Wiesenhof nun gescheitert, denn das Oberverwaltungsgericht hat am 26.07.2021 in zweiter und letzter Instanz (Urteil als PDF hier) die Rechtmäßigkeitsbedenken hinsichtlich der Anlage ebenfalls bestätigt: Der im Verfahren als Beigeladene bezeichnete Wiesenhof hat das Verfahren verloren!

Wiesenhof darf seine Schlachtanlage also nicht erweitern! Und zusätzlich wurde festgestellt, dass Grundwasser nicht mehr benutzt werden darf - es muss Leitungswasser verwendet werden. Dazu stellt sich uns zusätzlich die Frage: wohin kamen denn bislang die Abwässer?

Ihr seht: es ist ein großer Erfolg für so eine kleine Bürgerinitiative. Der rbb spricht von David gegen Goliath :) Das war nur möglich, weil uns so viele Menschen unterstützt und gespendet haben, damit wir unseren Anwalt beauftragen konnten. Danke!

Wir sind gespannt, wie es weitergehen wird. Welche Tricks wird Wiesenhof noch abziehen? Was ist mit dem verschmutzten Abwasser aus der Schlachtproduktion? Landet es in der Dahme, wo hohe Keimbelastungen festgestellt wurden? Hier wollen wir ein Labor beauftragen, um das aufzuklären. 

Wir halten Euch informiert und sagen noch einmal: Danke! 

Viele Grüße 
Eure Aktiven der BI "KW stinkt's"

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