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Gericht gibt Bürgerinitiative recht: Schlachthoferweiterung hätte nicht erfolgen dürfen

Torben B.
Torben B. schrieb am 29.09.2020

Das Verwaltungsgericht Cottbus ordnete am Montag per Eilbeschluss an, dass die Wiesenhof-Schlachtfabrik in Niederlehme ihre Schlachtzahlen nicht hätte erhöhen dürfen. Die Genehmigung dafür hatte zwar das Landesamt für Umwelt im November 2018 erteilt. Daraufhin hatte der Schlachtbetrieb seine Schlachtzahlen von unter 120.000 Hühner auf fast 160.000 Hühner pro Tag erhöht. Die BI „KW stinkt's“ hat zusammen mit dem Nabu aber gerichtlich gegen die Genehmigung Widerspruch einlegt, weswegen diese Erhöhung nicht vollzogen werden durfte, bis die Sachlage geklärt ist.

Das Gericht erkannte nun im Urteil an, dass für die Erhöhung keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Mehr dazu im Bericht der aktuellen MAZ: http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Koenigs-Wusterhausen/Niederlehme-Wiesenhof-Erweiterung-war-laut-Verwaltungsgericht-rechtswidrig

Der Schlachtbetrieb, die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten-GmbH, war im Verfahren nur beigeladen. Offizieller Verlierer ist das Landesamt für Umwelt Brandenburg, das den Vollzug der Genehmigung erlaubte.

„Das ist ein toller Zwischenerfolg für unsere kleine Bürgerinitiative gegen diesen Riesenkonzern“, sagt Gudrun Eichler von der Bürgerinitiative „KW Stinkt's“. „Dass Wiesenhof keine wasserrechtliche Erlaubnis dafür hat, jährlich 396 Millionen Liter Grundwasser aus dem trockenen Brandenburger Boden zu entnehmen, ist ja erst der Anfang. Es könnte sich im Hauptverfahren zeigen, dass auch in den anderen von uns angegriffenen Punkte im Baurecht, Biotopschutz, Tierschutz, Verbraucherschutz, Lärmschutz usw. gegen geltendes Recht verstoßen wird. Auch ein mächtiger Großkonzern hat sich an Gesetze zu halten. Für Umwelt, Menschen und Tiere ist dieser Gerichtsbeschluss eine gute Nachricht. Wir hoffen, dass die Behörden die Umsetzung prüfen und Wiesenhof nicht wieder illegal zu viel schlachtet wie in einigen Jahren zuvor.“



Los geht's in die nächste Runde