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Spendenaufruf: Stoppt Wiesenhof - Verhindert die Erweiterung der Kapazität des Schlachthofs in Niederlehme (Königs Wusterhausen)

Jens-Martin R.
Jens-Martin R. schrieb am 09.12.2019





Liebe GegnerInnen der Massentierhaltung in Brandenburg,

in aller Kürze: Im November 2019 wurde bekannt, dass Wiesenhof erneut einen Antrag auf Erhöhung der Kapazität in der Wiesenhof-Schlachtanlage in Niederlehme (Königs Wusterhausen) beim Landesumweltamt in Brandenburg gestellt hat. Das LfU hatte bereits im November des vergangenen Jahres (2018) die Erweiterung auf 160.000 Tiere genehmigt. Nun geht es um 230.000 Tiere pro Tag (!).

Die Bürgerinitiative KW stinkt’s will das zusammen mit einem ganzen Netzwerk an UnterstützerInnen aus Tierrechtsinitiativen, Umweltorganisationen und Einzelpersonen verhindern. Doch schon der laufende Widerspruch gegen die erste Erweiterung und die Prozessführung vor Gericht durch einen erfahrenen Rechtsanwalt stellt die BI und die Aktiven vor eine riesige finanzielle Herausforderung. Die Kosten dafür kann die BI nicht alleine tragen. Die Aussichten, Wiesenhof vor Gericht zu stoppen, sind gut. Doch nur wenn jetzt ausreichend Spenden zusammen kommen, können BI, NABU Brandenburg und Rechtsanwalt das laufende Widerspruchsverfahren überhaupt weiterführen und weitere Schritte planen.

Bitte unterstützen Sie den Widerstand gegen die Erweiterung der Kapazität des Wiesenhof-Schlachthofs mit einer Spende!

Hintergrund: Ende 2016 hatte die zum Wiesenhof-Konzern gehörende “Märkische Geflügelhof Spezialitäten GmbH” die Erweiterung der Produktionskapazitäten von 120.000 auf 160.000 geschlachtete Tiere täglich beantragt. Doch die Produktionserweiterung ist höchst umstritten. AnwohnerInnen befürchten nicht nur eine immense Zunahme der Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt. Laut Presseberichten hatte der Wiesenhofkonzern zum Zeitpunkt der Beantragung bereits Tatsachen geschaffen und die Erweiterung der Kapazität längst durchgeführt. Wiesenhof hatte also versucht, die eigenmächtige Kapazitätserweiterung nachträglich genehmigen zu lassen. Zwar konnte die Bürgerinitiative diese Vorgänge aufdecken und vorübergehend eine Teilstillegung des Schlachtbetriebs erwirken. Doch hatte das Landesumweltamt Brandenburg im November 2018 die lange Zeit nachweislich illegal praktizierte Erhöhung der Schlachtkapazität auf 160.000 Tiere pro Tag nachträglich genehmigt. Gleichzeitig muss sich der Wiesenhof-Geschäftsführer für die illegalen Schlachtungen vor Gericht verantworten.

Nun der Paukenschlag: Obwohl weder über den Widerspruch, noch über das damit zusammenhängende Eilverfahren vor Gericht entschieden worden ist, geht Wiesenhof in die Offensive und beantragt nochmals eine Erhöhung der Schlachtzahlen auf nun 230.000 Tiere pro Tag. Dies bedeutet noch mehr Tierleid, noch mehr Umweltbelastung und eine erhebliche Zunahme gefährlicher Keime direkt vor Ort.  Die jetzigen Schlachtkapazität bedeutet bereits: Verbrauch von über 1 Mio Liter Trinkwasser pro Tag und 100 LKW-Ladungen an Tieren täglich. Bald könnten 185 LKW täglich fahren.

Das bewirkt Ihre Spende: Ein erfolgreiches Verfahren gegen Widerspruch kann Massentierhaltung auch an anderen Orten stoppen!

Mit Hilfe der Spenden konnte mittlerweile im Namen des NABU Brandenburg ein gerichtlicher Eilantrag gegen die erste Kapazitätserweiterung eingereicht und begründet werden. Im gerichtlichen Verfahren werden auch Fragen mit grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden. Dies betrifft u. a. den gesetzlichen Biotopschutz, der aufgrund des Ammoniakausstoßes des Schlachthofes berührt ist und der im Rahmen der Zulassung von Massentierhaltungsanlagen noch größere Bedeutung hat. Aus diesem Grund wurden von Wiesenhof im Verfahren umfangreiche rechtliche und insbesondere auch fachgutachterliche Stellungnahmen vorgelegt, denen rechtlich und durch Vorlage von fachgutachterlichen Stellungnahmen entgegengetreten werden muss.

Wenn es gelingt, z.B eine für den gesetzlichen Biotopschutz positive Entscheidung zu erwirken, wird dies erhebliche Auswirkungen nicht nur auf diesen Schlachthofbetrieb, sondern insbesondere auch auf die Zulässigkeit von zukünftigen Massentierhaltungsanlagen haben. Zudem wird der Eilantrag auch mit einem Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften begründet, die teilweise auch auf den Verbraucherschutz gerichtet sind. Dies betrifft u. a. eine artgerechte Behandlung der Tiere nach Eintreffen im Schlachthof sowie die Sicherstellung einer schmerzfreien Betäubung und Tötung.

Sofern das Gericht im Eilverfahren feststellt, dass die bisherige Kapazitätserweiterung rechtswidrig war, dürfte damit der Weg für eine nochmalige Kapazitätserweiterung erheblich erschwert bzw. gänzlich ausgeschlossen sein.

Gemeinsam schaffen wir es! Bitte unterstützen Sie den Widerstand gegen die Erweiterung der Kapazität des Wiesenhof-Schlachthofs in Niederlehme mit einer Spende!


Sollten im Erfolgsfall die Kosten anders getragen werden, dann wird die BI die eingesammelten Spendengelder für weitere Schritte gegen die Erweiterung von Wiesenhof in KW verwenden oder sie alternativ dem Nabu Brandenburg e.V. für Tier- und Naturschutzprojekte zukommen lassen.

Vielen Dank und Viele Grüße!




Bitte unterstützen Sie die BI mit einer Spende. Vielen Dank!