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Wiesenhof teilweise stillgelegt +++ Eilverfahren beim Verwaltungsgericht +++ Erfolg für BI

Torben B.
Torben B. schrieb am 29.01.2018
Die teilweise Stilllegungsanordnung für die Wiesenhof-Geflügelschlachtanlage in Niederlehme wurde im Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Cottbus bestätigt 

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus hat am 12. Januar 2018 den Eilantrag des Schlachtanlagenbetreibers gegen eine teilweise Stilllegungsanordnung des Landesamtes für Umwelt abgelehnt.

Seit April 2016 werden hier unter dem Verkaufsnamen Wiesenhof täglich 160.000 Tiere geschlachtet, obwohl nur 120.000 Schlachtungen genehmigt wurden. Das illegale Schlachten von zusätzlich 40.000 Tiere pro Tag hatte bei den Mitgliedern der Bürgerinitative für zahlreiche Beeinträchtigungen gesorgt: unerträglicher Gestank, die Angst vor verseuchtem Grundwasser und Lärmbelästigung.

Die Bürgerinitiative "KW stinkt's" hatte sich 2016 gegründet, um einer Erweiterung der Wiesenhof-Schlachtanlage entgegenzutreten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kam heraus, dass dort ohne Erlaubnis geschlachtet wurde bzw. über die Grenzen der erlaubten Menge hinaus. Dank Hinweisen aus unserer BI wurde ferner eine defekte Wasseraufbereitungsanlage entdeckt, die Menschen und Umwelt gefährdeten.

Wir müssen feststellen, dass Wiesenhof es mit zahlreichen Vorschriften nicht so genau nahm. Ohne unseren Rechtsanwalt hätten wir nicht so viel erreichen können. Deswegen sagen wir Danke an jeden, der uns bei den Rechtsanwaltkosten unterstützt. 

Anti-Wiesenhofplakat bei der Wir-haben-es-satt-Demo 2018

Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass die teilweise Stilllegungsverfügung schon deshalb gerechtfertigt seien, weil der Betreiber nicht über die erforderliche (Änderungs-)Genehmigung für die Überkapazität verfüge. Zudem entspreche die Erweiterung des bestehenden Schlachthofes nicht offensichtlich den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, so dass der Teil-Stilllegungsverfügung auch Gründe der Verhältnismäßigkeit nicht entgegenstünden.

Die Entscheidung ist leider noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden. Wir werden weiterhin Wiesenhof auf die Finger schauen: Illegales Schlachten geht gar nicht!



Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Cottbus unter http://www.vg-cottbus.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.547908.de&template=seite_vgcb_pressemit

Siehe auch:

rbb berichtet über die Teilstilllegung

Gericht bestätigt Teil-Stilllegung von Wiesenhof

 

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