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Demokratiefördergesetz ohne Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

S. Diefenbach-Trommer
S. Diefenbach-Trommer schrieb am 29.11.2022

Die Ampel-Koalition hat es vereinbart und zwei Ministerien arbeiten intensiv daran: Das Demokratiefördergesetz - im Kern ein Demokratiefördermittelverteilungsgesetz. Und das ist nicht abwertend gemeint: Eine Zivilgesellschaft als Teil der Demokratie muss unabhängig vom Staat sein - von allen drei Gewalten. Und zugleich ist es Zeichen einer reifen (und reichen) Demokratie, Mahner:innen und Themenanwält:innen, auch Kritiker:innen finanziell zu fördern. Darauf angewiesen sind gerade die Organisationen, die Themen vom Rand in die Mitte bringen; deren Anliegen (noch) nicht von allen beklatscht werden; die für kleine oder marginalisierte Gruppen vertreten. Wie eine Gesellschaft mit denen umgeht, zeigt ihre menschenrechtliche Orientierung.

Der Referent:in-Entwurf zum Gesetz sieht vor, dass geförderte Organisationen gemeinnützig sein müssen. Doch das geltende Gemeinnützigkeitsrecht legt dem Engagement für Demokratie und Menschenrechte noch Steine in den Weg. So lange Organisationen, die sich (gesellschafts-)politisch engagieren, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, Gefahr laufen, aufgrund ihres Engagements die Gemeinnützigkeit zu verlieren, bleibt das Demokratiefördergesetz hinter den eigenen Ansprüchen zurück.

Was wir den Ministerien dazu geschrieben haben, was im Gesetzesentwurf steht, was andere sagen und was die Ministerinnen schon versprochen haben, haben wir für Sie aufgeschrieben.

Mehr zum Gesetzesentwurf und unserer Stellungnahme