Zum Hauptinhalt springenErklärung zur Barrierefreiheit anzeigen
Deutschlands größte Spendenplattform

BUND reicht vertiefte Widerspruchsbegründung ein

A. Kruschat
A. Kruschat schrieb am 17.01.2019

Im uckermärkischen Zollchow wurden durch das Landesamt für Umwelt die Genehmigungen erteilt, zwei Legehennenanlagen mit jeweils 39 900 Hennenplätzen zu errichten. Gegen die im Jahr 2012 erteilte Genehmigung für die erste Anlage hat der BUND Brandenburg 2014 Widerspruch eingelegt, die Entscheidung steht noch aus.

Am 14. Dezember 2018 haben wir mit einer vertieften Widerspruchsbegründung noch einmal nachgelegt. Aus unserer Sicht ist die Genehmigung für Zollchow I nicht korrekt, weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde.