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Deutschlands größte Spendenplattform

Wir haben 7.862,41 € Spendengelder erhalten

R. Krauthausen
R. Krauthausen schrieb am 17.07.2019

Gesammelt wurde im Jahr 2016 während des Gesetzgebungsprozesses zum Bundesteilhabegesetz (verabschiedet im Dezember 2016). Die Initiative #nichtmeinGesetz (hinter der der damals in Gründung befindliche Verein AbilityWatch e.V. stand) kämpfte während dieser Zeit darum, Verbesserungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderung erzielen zu können und vor allem Verschlechterungen verhindern zu können. Dies ist uns damals nur zum Teil gelungen. Insbesondere war das wohl größte Ärgernis der Bewegung, dass entgegen der UN -Behindertenrechtskonvention den Betroffenen im Bundesteilhabegesetz noch immer kein freies Recht zur Wahl der Wohnform garantiert wurde, sondern in diesem Bereich weiterhin der sog. Mehrkostenvorbehalt gilt. Das bedeutet, dass grundsätzlich auf die kostengünstigste Alternative verwiesen werden kann. Wenn der Kostenträger meint, das sei das Heim, besteht für die betroffene Person die Schwierigkeit darlegen zu müssen, warum dies unzumutbar ist und das Wohnen in der eigenen Wohnung beibehalten werden soll. Dieses Kriterium der Zumutbarkeit ist dann häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Betroffenen erhalten am Ende zwar oft Recht, doch für viele kommt das zu spät. Rechtsstreitigkeiten können teilweise Jahre lang dauern und selbst Eilverfahren mehrere Monate. Eine Vorfinanzierung von Assistenz ist dem Betroffenen aufgrund der immensen Kosten nicht möglich. Oft muss zwischenzeitlich das eigene Leben bereits aufgegeben werden. Bis zuletzt haben wir 2016 mit einem Großteil der Kampagnengelder, die wir hier eingenommen haben, gegen diesen Missstand gekämpft (z.B. Aufstellen eines Käfigs mit darin gefangenen Rollstuhlfahren vor dem Hauptbahnhof, Umzugswagen und Umzugskartons für den Umzug ins Heim vor dem Brandenburger Tor etc). Leider ohne Erfolg. Weiterhin bleibt das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Wohnform deshalb eines der zentralen Anliegen der Bewegung. Um den Betroffenen bis zu einer gesetzlichen Abhilfe das Schicksal ersparen zu können, während der Dauer von Rechtsstreitigkeiten alles zu verlieren und in ein Heim einziehen zu müssen, bauen wir derzeit einen Fond auf, um kurzfristig zur Überbrückung finanzielle Hilfe leisten zu können. Insbesondere bis zur Entscheidung im Eilverfahren gelingt uns das mittlerweile. So zum Beispiel im Fall Markus Igel, über den etliche Medien berichtet haben. Flankiert von medialen Kampagnen (Petition, Demonstration, Interviews, Prozessbegleitung etc.) möchten wir so verhindern, dass das Leben von betroffenen Menschen aufgrund der noch immer nicht vorhandenen eindeutigen gesetzlichen Regelung, die wir 2016 schon gefordert haben, zerstört wird. Den Mehrkostenvorbehalt abzuschaffen und ein freies Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Wohnform zu erreichen und so ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, war zentrales Ziel der Kampagne 2016. Dieses Ziel verfolgen wir weiter, derzeit durch Einzelfallkampagnen und kurzfristige Überbrückungsfinanzierungen. Aufgrund der Übereinstimmung des Zieles und der Thematik möchten wir die gesammelten Spenden hierfür verwenden.