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C. Cwielag
C. Cwielag schrieb am 28.08.2019

Die beklagte Behörde hat eine Klageerwiderung an das Gericht gesendet, die dem BUND nun vorliegt. Die durch das Gericht beigeladenen Vorhabenträger für die Megastallanlage haben ein neues eigenes Anwaltsbüro beauftragt. Diese Anwälte haben Akteneinsicht beantragt und ebenfalls angekündigt eine Klageerwiderung zu verfassen, die noch nicht vorliegt. Der BUND beschäftigt sich nun mit den Argumenten. Insgesamt halten wir den Vorwurf aufrecht, dass die Aufspaltung des Megastalles in zwei identische Anlagen und Anträge nicht rechtmäßig ist.