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Bundestag beschließt Gesetzesänderung zugunsten junger Krebspatienten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lud junge Krebspatienten zur abschließenden Debatte zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ein. SGB V-Änderung zur Kostenübernahme der Fruchtbarkeitserhaltung durch die Krankenkassen kann demnächst in Kraft treten.   
Claudia (31), Marieluise (23) und Akram (36) - drei junge Krebspatienten – machten in den vergangenen Jahren und Monaten intensiv Politik für alle Frauen und Männer, die im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs erkranken. Gemeinsam mit zahlreichen jungen Betroffenen kämpft die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs für eine Gesetzesänderung zur Kostenübernahme der fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für junge Krebspatientinnen und -patienten.  

Die drei jungen Krebspatienten und der Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, Prof. Dr. med. Mathias Freund, saßen am 14. März 2019 auf Einladung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn auf der Besuchertribüne im Bundestag und verfolgten die 2. und 3. Lesung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Innerhalb des TSVG werden auch die Kosten für die Entnahme und das Einfrieren von Keimzellen und Keimzellgewebe neu geregelt. „Jeder Patient mit einer Erkrankung, die eine keimzellschädigende Therapie notwendig macht, hat danach Anspruch auf eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen“, erklärt Freund. Bisher müssen die jungen krebskranken Frauen und Männer die Kosten von bis zu 4.300 Euro selbst übernehmen.  

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs hat diese Änderung innerhalb des Sozialgesetzbuches V (SGB V) angestoßen. Dazu entwickelte sie gemeinsam mit ihrer Gründerin, der DGHO Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V., die gesundheitspolitische Schrift „Vom Krebs geheilt, aber nicht gesund – Keine Chance auf eigene Kinder“. Eine intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollte die Gesellschaft und die Kollegen in der Ärzteschaft für dieses Thema sensibilisieren. Nicht zuletzt wurden gemeinsam mit jungen Betroffenen zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten des Bundestages geführt.  

„Der heutige Beschluss des Bundestages ist ein riesiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit für junge Krebspatienten. Diese krebskranken Frauen und Männer haben eine hohe Heilungschance von über 80 Prozent und wollen nach erfolgreicher Therapie vor allem ein normales Leben führen. Dazu gehört für die meisten auch eine Familie mit eigenen Kindern“, erklärt Prof. Dr.med. Diana Lüftner, Vorstand der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.  

Mit dem Inkrafttreten des TSVG wird im Mai 2019 gerechnet. Zuvor, am 12. April 2019, erhält der Bundesrat die Gelegenheit, dem künftigen Gesetz abschließend zuzustimmen.  

In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 16.000 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen elf und 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit und engagiert sich für die besonderen Bedürfnisse dieser speziellen Altersgruppe unter den Krebspatienten. Die Stiftungs­projekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die Betroffenen. Die bundesweit tätige Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO gegründet worden. Die Stiftungsarbeit ist als gemeinnützig anerkannt und wird ausschließlich durch Spenden finanziert.  
(Die angegebene Genderform vertritt beide Geschlechter. Die ausschließliche Nennung der Vornamen von Patienten hat datenschutzrechtliche Gründe.)  
Stehe jungen Krebspatienten zur Seite!