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M. Wimmer
M. Wimmer schrieb am 24.04.2018
Und jetzt noch mehr Bürgerbeteiligung durchsetzen!
Das Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg könnte auf lange Sicht ein Erfolg werden. Der im Lauf des Jahres 2017 erarbeitete Tierschutzplan soll im Jahr 2018 von der Brandenburger Landesregierung umgesetzt werden. Dazu haben das Brandenburger Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie das Ministerium für Verbraucherschutz bereits Zuständigkeiten für die 131 vorgeschlagenen Maßnahmen geklärt. Das Landwirtschaftsministerium hat zudem eigens für die Koordination der Umsetzung zwei Personalstellen eingerichtet. 
Das Programm ist ehrgeizig: Denn der durch das Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg zustande gekommene Tierschutzplan sieht z.B. vor, für die in insgesamt acht Arbeitsgruppen identifizierten Tierschutzprobleme in der Nutztierhaltung über die Einrichtung von Modell- und Demonstrationsbetrieben Lösungen für die Praxis zu finden. Brandenburg ist also auf der Suche nach dem Stall der Zukunft. In der Praxis bedeutet das, dass laut Tierschutzplan die Brandenburger Schweinehaltungsbetriebe bereits 2018 zunächst auf freiwilliger Basis, dann aber ab 2019 verpflichtend mit der Umstellung auf eine Schweinehaltung ohne kupierten Ringelschwanz umstellen müssen. Wird das Realität, ist das auf jeden Fall ein Erfolg des Volksbegehrens!
Der Weg dorthin ist aber noch lang. Die Umsetzung des Tierschutzplans geht mittlerweile selbst dem Landesbauernverband zu langsam. Presseberichten zufolge mahnen auch die Tierhalter immer öfter mehr Planungssicherheit für Investitionen an. Damit die Landesregierung die nötige Energie entfaltet, die Maßnahmen im Jahr 2018 auch wirklich umzusetzen, wird das Aktionsbündnis Agrarwende noch aktiv bleiben müssen. 
Arbeitsauftrag “mehr Mitbestimmung” noch nicht erfüllt
Ein Beispiel ist auch die noch ausstehende Verbesserung der kommunalen Mitbestimmung. Bis Ende 2016 sollte die Landesregierung prüfen, wie die kommunalen Einflussmöglichkeiten, die Bürgerinformation und -beteiligung im Zusammenhang mit der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen gestärkt werden können. Passiert ist wenig. Das Brandenburger Infrastrukturministerium hatte mitgeteilt, dass es die bestehenden Regelungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für vollkommen ausreichend hält. Dem eigentlichen Arbeitsauftrag, nämlich Möglichkeiten der Verbesserung aufzuzeigen, ist es aber nicht nachgekommen. Den Initiator*innen des Volksbegehrens wurde aber in Aussicht gestellt, das Thema zum Ende der ersten Jahreshälfte 2018 noch einmal aufzugreifen. Damit das auch geschieht, muss das Aktionsbündnis hier voraussichtlich noch einmal Druck machen und die Umsetzung der entsprechenden Punkte im Landtagsbeschluss zum Volksbegehren noch einmal mit einer entsprechenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleiten.
Spenden, die über betterplace eingehen, verwendet das Aktionsbündnis Agrarwende für die Begleichung der Kosten, die bei dieser Kampagne entstehen. Dieses ist nur möglich, weil viele Brandenburgerinnen und Brandenburger die Arbeit des Bündnisses mit einer Spende unterstützen. Dafür möchte sich das Aktionsbündnis Agrarwende bei allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlich bedanken. 
i.A. Jens-Martin RodeMitarbeiter BUND Brandenburg


Fragen und Kontakt: 
Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg℅ BUND Brandenburg - Friedrich-Ebert-Straße 114a - 14467 PotsdamKampagnenkoordination: Jens-Martin RodeTel. 0331-237 00 141   Mail: bund.brandenburg@bund.net