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Habemus Tierschutzplan: So kämpfen wir 2018 gegen Massentierhaltung in Brandenburg

M. Wimmer
M. Wimmer schrieb am 26.01.2018

2017 haben wir einiges geschafft: Mitte Dezember wurde der Tierschutzplan Brandenburg fertiggestellt und an das Brandenburger Umwelt- sowie das Verbraucherschutzministerium übergeben. Der Tierschutzplan ist eines der Ergebnisse aus dem Volksbegehrenskompromiss und wurde 2017 zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Aktionsbündnis, dem Berufsstand, der Wissenschaft und der Landesregierung erstellt. In sieben Facharbeitsgruppen und einer übergeordneten Lenkungsgruppe wurden zahlreiche Problemstellungen in der konventionellen Nutztierhaltung identifiziert und Lösungsvorschläge für die Praxis ausgearbeitet.

Herausgekommen ist ein Katalog mit insgesamt 131 empfohlenen Maßnahmen, die nun vom Brandenburger Landesparlament und der Landesregierung als Handlungsauftrag verstanden werden müssen. Der Tierschutzplan ist ein Minimalkonsens, doch von den ursprünglichen Forderungen des Volksbegehrens steht einiges drin. Das ist eine gute Ausgangsbasis für 2018!

Doch ohne Druck aus der Zivilgesellschaft droht das Ergebnis aus dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung bereist in der Schublade zu verschwinden. Damit Landtag und Landesregierung die Ergebnisse aus dem Volksbegehrensprozess mit konkreten bindenden Beschlüssen untermauern und auch entsprechende im Landeshaushalt einplanen, wird das Aktionsbündnis Agrarwende auch 2018 die Kampagne zum Volksbegegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg weiterführen müssen. Zudem ist die Umsetzung des Volksbegehrens in einzelnen Punkten noch längst nicht erfolgt.   
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Was hatte das Aktionsbündnis im Volksbegehren gegen Massentierhaltung gefordert?

Mit dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg hatte das Aktionsbündnis seit 2014 landes- und bundespolitische Forderungen aufgestellt.

Bundesweit sollte sich die Landesregierung z.B. über Gesetzesinitiativen im Bundesrat dafür einsetzen,

 • eine Verschärfung des Immissionsschutzrechts zu erwirken.
 • mit einer Novellierung der Düngeverordnung Nährstoffüberschüsse zu begrenzen.
 • durch Dokumentation der Antibiotikavergabe den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren.
 • die Selbstbestimmungs- und Mitspracherechte der Kommunen im Genehmigungsverfahren zu stärken.

Auf Landesebene sollte der Landtag beschließen,

• nur noch artgerechte Tierhaltung finanziell zu fördern.
• das Abschneiden (Kupieren) von Schwänzen und Schnäbeln zu verbieten.
• einen Landestierschutzbeauftragten einzusetzen.
• den Tierschutzverbänden Mitwirkungs- und Klagerechte einzuräumen.
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Was haben wir mit der Einigung mit der Landesregierung und dem Tierschutzplan bisher erreicht?

Nach dem mit 104.000 Unterschriften erfolgreichen Volksbegehren konnte das Aktionsbündnis im Frühjahr 2016 eine Einigung mit den Regierungsfraktionen (SPD/Linke) erzielen. Das Volksbegehren wurde als Kompromiss in veränderter Form vom Brandenburger Landtag angenommen. Ein Volksentscheid ist damit entfallen. 2017 wurde der hauptamtliche Landestierschutzbeauftragte berufen und der Tierschutzplan Brandenburg erarbeitet.

Das haben wir bisher erreicht:

• Berufung eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten
• Verbesserung der landwirtschaftlichen finanziellen Förderpraxis: Das Land Brandenburg bietet nur noch die etwas bessere "Premiumstufe" bei der Stallbauförderung an. Zudem fordert der Tierschutzplan, dass sich die zahlreichen Einzelmaßnahmen künftig in der Förder- und Genehmigungspraxis wiederspiegeln.
• Zur Umsetzung des Kupierverbots enthält der Tierschutzplan zahlreiche  Maßnahmen: z.B. soll bei den Schweinen nach einer freiwilligen Phase 2018 bereits 2019 der Einstieg in eine verpflichtende Phase der Umstellung beginnen. Begleitet wird die Umstellung mit dem Aufbau von Demonstrationsbetrieben und einem umfangreichen Beratungsangebot für die Praxis. Ziel ist bei allen Tierarten der Verzicht auf das Kupieren und die Entwicklung entsprechender Haltungsformen. 
• Durch den Aufbau eines Tiergesundheitsdienstes und der Erhebung von Gesundheitsdaten soll nach dem Tierschutzplan nicht nur die Gesundheit der Tiere verbessert werden, sondern auch die Vergabe von Antibiotika durch ein verbessertes Monitoring gesenkt werden.
• Der Landestierschutzplan enthält viele gute Ansatzpunkte. Der Aufbau von Demonstrationsbetrieben, die Förderung der Weidehaltung, Förderung der Erprobung von Zweinutzungshuhn-Konzepten und langsamer wachsenden Zuchtlinien schaffen einen fruchtbaren Diskurs. Viele Maßnahmen wurden zudem im Konsens mit dem Berufsstand formuliert. Dies hat die Auswirkung, dass die Landwirtschaft selbst ein Interesse an der Umsetzung hat.

Das hat das Aktionsbündnis noch vor:

Der Tierschutzplan ist bisher "nur" ein Empfehlungsdokument. Damit es auch in der Praxis tatsächlich zu einem Umbau der Nutztierhaltung kommt, müssen die Maßnahmen des Tierschutzplans vom Brandenburger Landesparlament beschlossen und von der Landesregierung mit konkreten Zeit- und Kostenplänen umgesetzt werden. Damit das passiert, muss das Aktionsbündnis Druck auf die Landesregierung ausüben und weiterhin eine starke lösungsorientierte Debatte in der Öffentlichkeit führen. Dazu muss auch der Prozess des Tierschutzplans selbst in den kommenden Jahren evaluiert und fortgeschrieben werden.
• Zudem sind zahlreiche Fragen gerade in Hinblick auf Umweltauswirkungen, den Immissionsschutz, Besatzdichten, Bestandsgrößen und das Berichtswesen beim Einsatz von Antibiotika noch nicht abschließend diskutiert worden.
• Die Landesregierung soll laut Volksbegehrenskompromiss aktiv im Sinne des Tier- , Umwelt-, und Gesundheitsschutzes antehende Novellierungen des Düngerechts, des Immissionsschutzrechts und des Arzneimittelgesetzes begleiten. Hier wird das Aktionsbündnis die bundespolitischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und eine aktive Rolle der Brandenburger Landesregierung einfordern müssen.
• Hinsichtlich der Verbesserung der Selbstbestimmungs- und Mitspracherechte der Kommunen und der Bürgerbeteiligung bei Genehmigungsverfahren steht eine Klärung mit der Landesregierung noch aus. Die Landesregierung hält grundsätzlich derzeitige Regelungen, z.B. im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für ausreichend, hatte aber Gesprächsbereitschaft signalisiert. Hier wird das Aktionsbündnis die Landesregierung im ersten Halbjahr 2018 noch einmal in die Pflicht nehmen.

Das haben wir noch nicht erreicht:

• Das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände hatte das Aktionsbündnis im Zuge der Einigung zum Volksbegehren zunächst einmal zurückgestellt. Damit hat das Aktionsbündnis ein wichtiges Instrument aus der Hand gegeben. Andererseits können viele andere Forderungen aber nun umgesetzt werden. Das ist die bittere Pille eines Kompromisses.


2017 lag der Schwerpunkt der Arbeit an dieser Kampagne in der Koordination der im Hintergrund laufenden Gremienarbeit bei der Erstellung des Tierschutzplans Brandenburg. Hierbei galt es, die in ehrenamtlicher Arbeit eingebrachte Fachexpertise von Freiwilligen in Arbeitsgruppensitzungen zu koordinieren und die Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens im Rahmen der Erarbeitung des  Landestierschutzplans gegenüber Landesregierung und Interessenverbänden der Landwirtschaft zu erkämpfen und mit einer entsprechenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.

2018 wird das Aktionsbündnis Agrarwende die Umsetzung des Volksbegehrens und des erarbeiteten Tierschutzplans Brandenburg mit einer entsprechenden Kampagnenarbeit begleiten und in dem Zusammenhang Veranstaltungen und Aktionen durchführen.

Spenden, die über betterplace eingehen, verwendet das Aktionsbündnis Agrarwende für die Begleichung der Kosten, die bei dieser Kampagne entstehen. Dieses ist nur möglich, weil viele Brandenburgerinnen und Brandenburger die Arbeit des Bündnisses mit einer Spende unterstützen.  

Fragen und Kontakt: 

Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg
℅ BUND Brandenburg - Friedrich-Ebert-Straße 114a - 14467 Potsdam
Kampagnenkoordination: Jens-Martin Rode
Tel. 0331-237 00 141   
Mail: bund.brandenburg@bund.net

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