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Wahlbeschwerde beim Bundestag abgewiesen

Orga-Team
Orga-Team schrieb am 13.05.2014
Bundestag weist Wahlbeschwerde der SRzG zurück

Am 20. November 2013 haben über ein Dutzend Kinder und Jugendliche zusammen mit der SRzG eine Wahlbeschwerde beim Bundestag eingereicht. Die Wahlbeschwerde ist fristgerecht beim Bundestag eingegangen, der Eingang wurde bestätigt.

Am 8. Mai 2014 ist der Bundestag der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses nachgekommen und hat unseren Wahleinspruch abgewiesen. Bis zum 3. Juni 2014 besteht nun die Möglichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Von dieser Möglichkeit möchte und wird die SRzG Gebrauch machen. Aktuell wird in Zusammenarbeit mit unserem Anwalt die Klageschrift vorbereitet.

Wir bedanken uns sehr herzlich für alle Spenden und werden Sie auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.generationengerechtigkeit.de und
http://www.wir-wollen-waehlen.de/de/ .

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