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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Orga-Team
Orga-Team schrieb am 06.06.2016

Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. Mai 2016 eine Wahlprüfungsbeschwerde zurückgewiesen, die 25 Klägerinnen und Kläger, darunter SRzG-Sprecher Wolfgang Gründinger und 15 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 9 und 17 Jahren, eingereicht hatten. Unterstützt wurde die Beschwerde von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen und der Plant-for-the-Planet-Foundation.

In ihrer Klageschrift hatten die jungen Menschen Einspruch gegen die Bundestagswahl 2013 eingelegt, weil damals 13 Millionen deutsche Staatsbürger pauschal allein aufgrund ihres Alters vom Wahlrecht ausgeschlossen worden waren. Dabei steht ausdrücklich im Grundgesetz: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt" (Art. 20). Außerdem gilt der Grundsatz der allgemeinen Wahl, der nur begründet eingeschränkt werden kann. Genauso wie es kein generelles Höchstwahlalter gibt, darf es kein generelles Mindestwahlalter geben! Jugendliche sollten wählen dürfen, sobald sie wollen und können  ̶  ein selbstständiger Eintrag ins Wahlregister im Rathaus muss genügen.

Die Richter lehnten nun nach langen Beratungen den Einspruch der Klägerinnen und Kläger vom 8. Juli 2014 ab. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies den Einspruch mit der Darstellung zurück, die Wahlprüfungsbeschwerde sei in der Sache nicht hinreichend begründet. Zudem seien weder die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 GG) noch das Demokratieprinzip (Art. 20 GG) durch die Festlegung des Wahlmindestalters verletzt. Weiter heißt es: „Der Verfassungsgesetzgeber mag zu abweichenden Regelungen des Wahlalters berechtigt sein. Verfassungsrechtlich verpflichtet ist er dazu nicht.“

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts überzeugt die SRzG nicht. Wir kämpfen daher weiter für eine Öffnung des Wahlrechts auch für die junge Generation! Unterstütze unsere Öffentlichkeitsarbeit durch eine Spende.

Die SRzG hat für ihr Anliegen prominente Unterstützer: So meint Plant-for-the-Planet-Gründer und Mitkläger Felix Finkbeiner: „Heute haben in Deutschland die Senioren die demokratische Mehrheit und die Politiker richten Ihre Politik nach den Wählern. Nachhaltige Themen wie die Bekämpfung der Klimakrise, mit denen sich keine Wahlen gewinnen lassen, bekommen nicht den Stellenwert, den sie haben müssten. Deswegen muss die heute junge Generation in Deutschland das Wahlrecht bekommen. Wir lassen uns von der Ablehnung der Wahlprüfungs­beschwerde nicht entmutigen. Generationen vor uns haben für allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gekämpft. Wir Kinder und Jugendlichen kämpfen weiter für unser Wahlrecht, damit Politik endlich nachhaltig und generationengerecht wird. Wir haben einen langen Atem. Es ist unsere Zukunft und daher steht zu viel auf dem Spiel, um aufzugeben.“

Ähnlich äußern sich die ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt und der Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. Klaus Hurrelmann von der Hertie School of Governance. Renate Schmidt sagt: „Ich unterstütze voll und ganz das Anliegen der Klägerinnen und Kläger, dass Jugendliche wählen dürfen, sobald sie dies wollen. Ich bedauere daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Wahlprüfungsbeschwerde fallen zu lassen. Generell müssten die Rechte von Kindern und jungen Menschen in unserer Gesellschaft ein größeres Gewicht erhalten, um der zunehmenden ,Herrschaft der Alten' etwas entgegen zu setzen.“ Und Prof. Dr. Klaus Hurrelmann kommentiert: „Die Entscheidung des Gerichtes ist enttäuschend und schwer nachvollziehbar. Ich hätte mir gewünscht, dass die Richterinnen und Richter das demokratische Recht auf Beteiligung an Wahlen endlich neu auslegen. Bis es zu einer Revision kommt, bleibt jetzt zunächst nur der Weg offen, das Mindestestwahlalter deutlich abzusenken. Diesen Weg sollten wir stark propagieren.“


Verfassungsrichter weisen Jugendliche ab