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Für diese Bedarfe habe ich eine (Teil-)Auszahlung veranlasst:

M. Ehlers
M. Ehlers schrieb am 08.11.2016

Von den Geldern werden bereits entstandene Anwaltskosten bezahlt. Unabhängig davon wartet die Familie immer noch darauf, dass ein Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht festgelegt wird. 

Es wurden 125,00 € Spendengelder für folgende Bedarfe beantragt:

  • Prozesskostenbeihilfe 5 Euro 23,00 €
  • Prozesskostenbeihilfe 10 Euro 102,00 €