Was für steuerrechtliche Anforderungen müssen beim Spendensammeln beachtet werden?

Mirjam Kinzel
05.03.2022

 

Anforderungen an deine Organisation:

  • Du musst betterplace.org immer den aktuellen Freistellungsbescheid deiner Organisation vorlegen. Dieser dient als Nachweis der Steuerbegünstigung. 
  • Bei Körperschaften öffentlichen Rechts brauchen wir die Gemeinnützigkeit bestätigende Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid.
  • Wenn deine Organisation bisher weder eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid noch einen Freistellungsbescheid erhalten hat, darfst du stattdessen auch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO einreichen.
  • Du musst betterplace.org jede Änderung des Status der Steuerbegünstigung deiner Organisation (z.B. Aberkennung der Gemeinnützigkeit) unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.

 

Anforderung an das Projekt deiner Organisation:

Bei der Durchführung deines Projekts sollte eure wichtige Arbeit im Vordergrund stehen. Trotzdem müsst ihr beim Spendensammeln und -einsetzen einiges an steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben beachten, um für eure Organisation Haftungsrisiken und das Risiko eines Verlusts ihrer Gemeinnützigkeit zu vermeiden. Klärt deswegen am besten im Vorfeld das Wichtigste ab. Wir helfen euch gern mit einigen Hinweisen, können aber keinesfalls eine Rechtsberatung ersetzen. Um wirklich sicherzugehen, sprecht ihr am besten mit eurem*eurer Steuerberater*in. 

 

!ACHTUNG!: Bitte beachte bei der Durchführung des Projekts insbesondere folgende gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben (Auflistung ist nicht abschließend): 

 

  • Du darfst die Spenden immer nur für steuerbegünstigte Zwecke (§§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO)) verwenden.
  • Der Zweck gemäß deiner Projektbeschreibung auf betterplace.org muss immer mit dem Satzungszweck deiner Organisation übereinstimmen.
  • Dein Projekt darf die Grenzen der zulässigen politischen Betätigung nicht überschreiten.
  • Die Mittelverwendung für Verwaltungskosten ist nur zulässig, soweit diese angemessen sind.
  • Du musst eine zeitnahe Mittelverwendung sicherstellen.
  • Du darfst keine Gegenleistung für Spenden anbieten oder in Aussicht stellen (weder durch deine Organisation noch durch Dritte). 
  • Wenn dein Projekt auch Einnahmen erzielt (Beispiel: Du sammelst Spenden für die Durchführung einer Veranstaltung, die Eintritt kostet), gibt es einiges zu beachten: In diesem Fall musst du sicherstellen, dass es sich um einen zulässigen Zweckbetrieb nach der Abgabenordnung (AO) handelt und der zulässige Umfang nicht überschritten wird. Denn Spendensammeln für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist nicht zulässig. 
  • Wenn ihr die Gelder an eine andere inländische Organisation weiterspendet, gibt es Folgendes zu beachten: Du bist dafür verantwortlich, dass auch der endgültige Empfänger der Spenden alle steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Es kann vorkommen, dass du dies gegenüber betterplace.org auch nachweisen musst. 
  • An eine ausländische Organisation dürft ihr die von betterplace erhaltenen Spenden nicht weiterspenden (hier sind wir strenger als das Gesetz).
  • Wenn deine Organisation Projekte im Ausland verwirklicht, müssen spezielle Vorgaben beachtet werden. Weitere Details dazu findest du in diesen beiden Hilfeartikeln:  
  • Beiträge für eine Vereinsmitgliedschaft können nicht über betterplace.org gesammelt werden. Mitgliedsbeiträge sind keine Spenden und werden steuerlich gesondert behandelt. Deshalb müssen diese immer direkt an euch geleistet werden.
  • Zustiftungen (Spenden in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung, sogenannte Vermögensstockspenden) können nicht über betterplace.org gesammelt werden. Wir sind keine Stiftung und können daher nur normale Spendenbescheinigungen ausstellen. Zuwendungsbestätigungen über “Vermögensstockspenden”, die zu einem erhöhten Spendenabzug berechtigen, können ausschließlich durch Stiftungen ausgestellt werden.

Informationspflicht der Organisation gegenüber betterplace.org:

Sollte deine Organisation feststellen, dass ihr Projekt nicht mehr die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hat sie dies betterplace.org unaufgefordert und unverzüglich an support@betterplace.org mitzuteilen. Außerdem muss das Projekt abgebrochen und entsprechend auf der Plattform kommuniziert werden.