Diese Bedingungen gelten für alle Projekte und Organisationen, die auf der betterplace-Plattform registriert werden, um Zuwendungen für einen Empfänger zu sammeln. Ergänzend gelten die Nutzungs- und Spendenbedingungen sowie die Datenschutzregelungen. Die Plattform betterplace.org wird von der gut.org gemeinnützigen AG (gut.org gAG, Schlesische Straße 26, D-10997 Berlin) betrieben. Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Projektträger bzw. der Organisation und gut.org gAG.
Die gut.org gAG stellt mit betterplace.org eine Technologie und damit die Plattform zur Verfügung, über die Unterstützer und Zuwendungsempfänger sich für ein Projekt zusammenfinden können. Die gut.org gAG ist eine steuerlich anerkannte Förderkörperschaft. Im Falle von Geldzuwendungen an im Sinne des deutschen Steuerrechts steuerbegünstigte Organisationen tritt die gut.org gAG als Förderkörperschaft gegenüber Unterstützer und Empfänger auf. Im Falle von nicht steuerbegünstigten Projekten ermöglicht die gut.org gAG/betterplace.org lediglich die Unterstützung des Projektes über das eingerichtete Treuhandkonto. Im Falle von Zeit- und Sachzuwendungen agiert die gut.org gAG lediglich als Vermittler.
Auf der betterplace-Plattform dürfen nur Projekte eingestellt werden, die unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinne der deutschen Abgabenordnung (AO) in ihrer jeweils gültigen Fassung dienen. Ausgeschlossen sind unmittelbar oder mittelbar der Gewinnerzielung dienende oder sonstige gewerbliche Projekte sowie Projekte, die eine Gegenleistung für eine Spende versprechen oder in Aussicht stellen. Unzulässig sind ebenfalls Projekte, die unmittelbar oder mittelbar der Unterstützung oder der Förderung politischer Parteien dienen.
Projekte können auf betterplace.org von natürlichen oder juristischen Personen in- oder ausländischen Rechts angemeldet werden. Zugelassen sind sowohl im Sinne des deutschen Steuerrechts steuerbegünstigte als auch nicht steuerbegünstigte Projekte. Für sie gelten unterschiedliche Regelungen bei der maximalen Spendensumme und der Anzahl der zulässigen Projekte, s. Ziffer 4.5.
Für die Registrierung von Projekten, für die eine juristische Person (Organisation) in- oder ausländischen Rechts verantwortlich ist, ist eine Organisation zu registrieren.
Die Anmeldung der Organisation erfolgt von einem von der Organisation autorisierten Repräsentanten. Dieser muss sich zunächst selbst auf betterplace.org als Nutzer registrieren. Er bleibt bis zur anderweitigen Mitteilung berechtigt, alle den Auftritt der Organisation auf der betterplace-Plattform betreffenden Fragen verbindlich zu entscheiden und die erforderlichen Erklärungen gegenüber der gut.org gAG abzugeben bzw. in Empfang zu nehmen.
Für jedes Projekt einer Organisation ist eine verantwortliche natürliche Person (der Projektverantwortliche) zu benennen, die garantiert und sicherstellt, dass die tatsächlichen Angaben über das Projekt und die Beteiligten zutreffend sind und welche die Verantwortung für die Projektberichte trägt. Der Projektverantwortliche muss sich selbst auf betterplace.org registrieren, es sei denn der Projektverantwortliche ist bereits als verantwortliche Person für die Organisation registriert. Im Falle eines Wechsels des Projektverantwortlichen, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Der bisherige Projektverantwortliche bleibt solange auf der Plattform sichtbar, bis ein neuer Projektverantwortlicher benannt/angemeldet ist. Bis zur Bennenung/Registrierung eines neuen Projektverantwortlichen trägt der Verantwortliche für die Organisation (4.1.2.) zugleich die Projektverantwortung.
Nutzer können ebenfalls über die Plattform Zuwendungen einwerben und Projekte registrieren. Der Nutzer ist zugleich Projektträger und Projektverantwortlicher.
Organisationen, die von den deutschen Finanzämtern als steuerbegünstigt anerkannt werden (steuerbegünstigte Organisationen) haben unverzüglich nach der Registrierung ihre Steuerbegünstigung gegenüber der gut.org gAG zu dokumentieren, und zwar entweder durch Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides oder Nachweis der Gemeinnützigkeit bei per se freigestellten Körperschaften. Die gut.org gAG behält sich vor, darüber das zuständige Finanzamt zu informieren. Jede Änderung dieses Status ist unverzüglich der gut.org gAG schriftlich mitzuteilen. Die steuerbegünstigte Organisation sichert die Steuerbegünstigung zu bis zum Zugang der Mitteilung etwaiger Änderungen bei der gut.org gAG. Bei Nachweis der Gemeinnützigkeit werden Projekte und Organisationen auf der Plattform dementsprechend gekennzeichnet, so dass Geldzuwendungen auf diese Projekte steuerlich abgesetzt werden können.
Organisationen, die in nicht im Sinne des deutschen Steuerrechts als steuerbegünstigt anerkannt werden, können sich ebenfalls bei betterplace.org registrieren. Für sie gelten die nachfolgenden Beschränkungen. Es können maximal 3 Projekte gleichzeitig eingestellt bzw. für maximal drei Projekte gleichzeitig Zuwendungen eingeworben werden. Dabei dürfen pro Quartal höchstens 2.500 EUR an Geldzuwendungen eingeworben werden. Gleiches gilt für Projekte, für die keine Organisation, sondern eine natürliche Person verantwortlich ist (Individualprojekte, siehe Ziffer 4.3.).
Angemeldete Organisationen legen auf der Plattform eigene Organisationsprofile an, um sich und ihre Projekte darzustellen. Die genauen Möglichkeiten ergeben sich aus der Funktionalität der betterplace-Plattform. Für Inhalte, die eine Organisation auf der betterplace-Plattform einstellt, gilt Ziffer 4 der Nutzungs- und Spendenbedingungen entsprechend. Insbesondere ist die gut.org gAG berechtigt, den Bedingungen widersprechende Inhalte zu entfernen und die Organisation ist insbesondere verpflichtet, sich vor der konkreten Teilnahme oder dem Einstellen von Inhalten sicherzustellen, dass ihr zurechenbares Verhalten oder ihr zurechenbare Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen können (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz- oder Jugendschutzrecht); sie verpflichtet sich insbesondere auch, vor dem Einstellen von Texten, Bildern oder anderen Inhalten die gesetzlich erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten, beispielsweise der Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen, auch soweit es sich um ihre eigenen Verantwortlichen oder Repräsentanten handelt; die Organisation stellt die gut.org gAG von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen folgen, frei. Unzulässig sind alle Formen von Produktwerbung oder die Einzelansprache von anderen Nutzern zum Zwecke des Produktabsatzes.
Die Einstellung eines Projektes erfolgt auf der Plattform und erfordert eine zutreffende, vollständige, realistische und detaillierte Auskunft über das geplante Projekt mit folgenden Mindestangaben:
Ist die Projektbeschreibung veröffentlicht, sind spätere Änderungen deutlich zu kennzeichnen und sollen zusammen mit den Projektbedarfen sowie dem Projektbericht dem Unterstützer einen realistischen Einblick in den Stand der Projektplanung und –realisierung ermöglichen. Unterstützte Bedarfe können nicht mehr geändert werden. Für notwendige Anpassungen nach diesem Zeitpunkt gilt Ziffer 7.
Der Projektverantwortliche stellt sicher, dass regelmäßige und zeitnahe Projektberichte auf der betterplace-Plattform wahrheitsgemäß über den Verlauf und die Erfüllung des eingestellten Projekts sowie die Verwendung der Mittel verlässlich Auskunft geben. Projektberichte sollen insbesondere Angaben zu allen Transaktionen, Anschaffungen/Ausgaben, etwaigen Verzögerungen oder Abweichungen von der Projektplanung enthalten. Projektberichte sind in Form von Blogposts, hochgeladenen Fotos, Dokumenten und/oder Videos auf der Projektseite zur Verfügung zu stellen.
Der Projektverantwortliche hat den Erhalt von angefragten Sach-, Zeit- oder sonstigen Zuwendungen unverzüglich in dem entsprechenden Projektprofil auf betterplace.org über die dafür vorgesehene Funktionalität anzugeben, unabhängig davon, ob diese Zuwendungen über die betterplace-Plattform oder von Dritten (außerhalb der Plattform) eingeworben wurden. Auch hierfür gilt Ziff. 4 der Nutzungs- und Spendenbedingungen entsprechend.
Zuwendungen dürfen nur gemäß dem in der Projektbeschreibung angegebenen Verwendungszweck verwendet werden. Unwesentliche Abweichungen, beispielsweise hinsichtlich der Qualität oder Quantität zu beschaffender Gegenstände oder geringe Preisdifferenzen sind zulässig, sofern diese unverzüglich und transparent in den Projektberichten aufgeführt sind. Als unwesentliche Abweichung gilt regelmäßig eine Differenz von weniger als zehn Prozent. Zuwendungen direkt an Projekte muss der Projektverantwortliche an einen Bedarf dieses Projektes weiterleiten, damit diese Zuwendung ausgezahlt werden kann. Der Projektverantwortliche kann bei Zuwendungen an seine Organisation entscheiden, auf welches Projekt und welchen Projektbedarf seiner Organisation er die Zuwendung zur Auszahlung weiterleitet. Es gelten hier die Auszahlungsbedingungen gem. Ziffer 8. Eine direkte Auszahlung von Zuwendungen an eine Organisation oder an ein Projekt ist nicht möglich. Es ist immer der Weg über die Weiterleitung an einen Projektbedarf erforderlich.
7.1. Projektstörung ist jede nicht nur unwesentliche Abweichung bei der tatsächlichen Durchführung des Projektes gegenüber der Projektbeschreibung durch die die Befolgung des Projektplanes oder die Erreichung des in der Projektbeschreibung genannten Projektsziels gefährdet wird. Projektstörungen sind insbesondere nachträgliche Änderungen der erforderlichen Gesamtsumme eines Bedarfs, nicht nur unwesentliche Überschreitungen des Zeitplans und jede Änderung der mit Spendenmitteln zu erwerbenden Waren oder Leistungen oder des Verwendungszweckes.
7.2. Projektstörungen sind unverzüglich in einem Projektbericht (Blogeintrag) darzustellen unter konkreter Angabe der zu erwartenden Auswirkungen.
Ist das Erreichen des Projektziels nicht mehr möglich oder besteht hierfür etwa wegen schwerer Verstöße gegen die Einstellbedingungen die ernsthafte Gefahr, so hat der Verantwortliche das Projekt abzubrechen, hierüber gut.org umgehend zu informieren und dies entsprechend auf der Plattform zu kommunizieren. Darüber hinaus ist die gut.org gAG berechtigt, das Projekt abzubrechen oder eine Sperrung des Projektverantwortlichen/der Organisation vorzunehmen.
In folgenden Fällen besteht ein Anspruch auf Zahlung gesamtschuldnerisch gegen den Projektverantwortlichen und etwaige Empfänger von Zuwendungen in Höhe des bereits ausgezahlten Betrages:
Als schwerer Verstoß gegen die Einstellbedingungen gelten insbesondere:
Weitere straf- oder zivilgerichtliche Folgen bleiben hiervon unberührt.
Folgende Voraussetzung sind zur Auszahlung der Zuwendungen zu erfüllen:
Die Auszahlung erfolgt spätestens sechs Wochen nach Auszahlungswunsch des Projektverantwortlichen. betterplace.org behält sich dennoch vor, bei vollständiger Finanzierung eines Projektbedarfs unaufgefordert auszuzahlen. Die Überweisung erfolgt an die projekttragende Organisation bzw. bei einem Individualprojekt an dessen Projektverantwortlichen.
Unter keinen Umständen besteht ein Anspruch auf Zahlung der den Projektbedarfen zugeordneten Zuwendungen gegen die gut.org gAG. Der Einstellende wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Zuwendungszuordnung nach dem anwendbaren Recht nicht verbindlich ist und daher auch im Klagewege nicht durchgesetzt werden können.
Organisationen, die von den deutschen Finanzämtern als steuerbegünstigt anerkannt und die von der gut.org gAG Projektzuwendungen erhalten haben, bestätigen den Erhalt dieser Zuwendungen durch eine Zuwendungsbestätigung der Organisation. Sammelbestätigungen von Zuwendungen für ein Kalenderjahr sind möglich. Die Zuwendungsbestätigungen sind spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zuzusenden, in dem die Zuwendungen erfolgte/n.
gut.org gAG ermöglicht dem Unterstützer einer Organisation oder eines Projektes nach dem Zahlungsprozess sich zu entscheiden, ob er seine Unterstützerdaten zur Weitergabe an die unterstützte Organisation bzw. den Projektverantwortlichen freigeben möchte. Diese Entscheidung wird jeweils nur für diese Zuwendung getroffen. Er trifft diese Entscheidung durch das aktive Setzen einen Häkchens im entsprechenden Auswahlfeld auf der Website. Diese Information wird zusammen mit den Informationen zur Transaktion gespeichert.
Auf Anfrage des Organisations- bzw./Projektverantwortlichen leitet gut.org gAG ausgewählte Daten derjenigen Projektunterstützer, die der Weitergabe zugestimmt haben, an die jeweilige Organisation weiter. Der Datensatz besteht aus dem Vornamen, Namen, den Adressdaten und der E-Mail-Adresse des Unterstützers. Zudem werden Spendendatum, Spendenhöhe und Spendenziel gespeichert.
Bank- bzw. Kreditkartendaten werden in keinem Fall von der gut.org gAG gespeichert.
Die Projektverantwortlichen von Individualprojekten verpflichten sich von eigenen Internetseiten auf die betterplace-Plattform zu verlinken. Hierzu ist ausschließlich das von der gut.org gAG für diese Zwecke auf der Plattform zum Download angebotene Banner- und Widgetmaterial in vollständiger und unveränderter Form zu verwenden. Die Verlinkung ist unverzüglich zu entfernen, sofern die gut.org gAG dies verlangt.
Die gut.org gAG ist berechtigt, auf der betterplace-Plattform unter Verwendung des Namens oder Logos des Projektverantwortlichen auf die Kooperation hinzuweisen und etwaige Homepages zu verlinken.
Sofern die Organisation eigene Kennzeichen, bspw. Logos, über den hierfür in der Plattform vorgesehenen Mechanismus hochlädt, ist damit das zeitlich unbegrenzte und unwiderrufliche Recht zur bestimmungsgemäßen Verwendung auf der Plattform verbunden.
Organisationen und die gut.org gAG sind berechtigt, während der Dauer der Anmeldung der Organisation jeweils auf der eigenen Internetseite auf die Tatsache der Kooperation hinzuweisen unter Nennung des Namens des Kooperationspartners und unter Verwendung von Kennzeichen. Der Link wird dazu dem Standardlogo für solche Links, welches von der betterplace-Plattform zum Download angeboten wird unterlegt oder alternativ einer von der gut.org gAG individuell freigegebenen Gestaltung
Die gut.org gAG ist außerdem berechtigt, auf die Kooperation unter Verwendung des Organisationsnamens sowie der Kennzeichens allgemein, insbesondere in Print, Rundfunk oder Internet hinzuweisen. Dieses Recht kann von der Organisation durch Weisungen im Einzelfall ausgestaltet werden.
11.1. Die Kooperation kann von der gut.org gAG oder dem Projektträger jederzeit durch Mitteilung in Textform zum Ablauf des auf die Erklärung folgenden Monats beendet werden. Unberührt bleiben davon alle bereits eingestellten Projekte, die bereits eine Unterstützung in Form von Geld-, Sach-, Zeit- oder sonstige Zuwendungen erhalten haben. Solche Projekte sind nach diesen Einstellbedingungen zu Ende zu führen. Auch im übrigen bleiben alle Projekte und Organisationen sowie von jenen eingestellte Inhalte auch nach der Kündigung/Abmeldung aus Transparenzgründen auf der Plattform sichtbar, damit die bisherigen Projekte und die Verwendung von Zuwendungsgeldern nachverfolgt werden können.
11.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch die gut.org gAG sind insbesondere schwere Verstöße gegen die Einstellbedingungen anzusehen. (Ziffer 7.3.3).
11.3. Für die Sperrung von Inhalten auf der betterplace-Plattform durch die gut.org gAG gilt Ziffer 6 der Nutzungs- und Spendenbedingungen entsprechend auch bezüglich der Projektbeschreibungen oder -berichte.