Siehe Nutzungsbedingungen
1.1. Diese Unternehmensbedingungen gelten für gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die auf der betterplace-Plattform ihr soziales Engagement darstellen wollen und insbesondere einzelne Projekte fördern.
1.2. Ergänzend zu diesen Unternehmensbedingungen gelten die Nutzungsbedingungen von betterplace; für Spenden sowie das Einstellen von Projekten gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen vorrangig.
Unternehmen werden von einem vom Unternehmen hierzu autorisierten Nutzer angemeldet. Dieser Nutzer bleibt bis zu anderweitiger Mitteilung berechtigt, alle den Auftritt des Unternehmens auf der betterplace-Plattform betreffenden Fragen verbindlich zu entscheiden und die erforderlichen Erklärungen gegenüber betterplace abzugeben bzw. in Empfang zu nehmen. Zur Korrespondenz mit dem Unternehmen ist betterplace berechtigt, eine etwaige von dem Nutzer angegebene E-Mail-Adresse zu verwenden. Nachrichten gelten zwei Werktage nach Absendung als zugegangen, sofern keine Hinweise auf Störungen oder Fehler bestehen.
3.1. Angemeldete Unternehmen dürfen bei von ihnen materiell oder ideell unterstützten Projekten in Absprache mit dem jeweiligen Projektverantwortlichen als Sponsor auftreten, indem ein von dem Unternehmen zur Verfügung gestelltes Logo auf der Projektprofilseite platziert wird und textlich auf die Unterstützung hingewiesen wird.
3.2. Angemeldete Unternehmen können auf der Plattform eigene Unternehmensprofile anlegen, um sich und ihr soziales Engagement darzustellen. Die genauen Möglichkeiten ergeben sich aus der Funktionalität der betterplace-Plattform, Ziffer 5 der Nutzungsbedingungen gilt entsprechend.
4.1. Für die Inhalte, die ein Unternehmen auf der betterplace-Plattform einstellen möchte, gilt Ziffer 4 der Nutzungsbedingungen entsprechend. Insbesondere ist Betterplace berechtigt, den Bedingungen widersprechende Inhalte zu entfernen.
4.2. Unzulässig sind alle Formen von Produktwerbung oder die Einzelansprache von anderen Nutzern zum Zwecke des Produktabsatzes.
5.1. Die Zusammenarbeit kann von betterplace oder dem Unternehmen jederzeit durch Mitteilung in Textform zum Ablauf des dritten auf die Erklärung folgenden Monats beendet werden.
5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen gilt entsprechend.
5.3. Für die Sperrung von Inhalten auf der betterplace-Plattform durch betterplace gilt Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen entsprechend auch bezüglich der Unternehmensprofilseite.
6.1. Sofern das Unternehmen eigene Kennzeichen, bspw. Logos, über den hierfür in der Plattform vorgesehenen Mechanismus hochlädt, ist damit das zeitlich unbegrenzte und unwiderrufliche Recht zur bestimmungsgemäßen Verwendung auf der Plattform verbunden.
6.2. Unternehmen und betterplace sind berechtigt, während der Dauer der Anmeldung des Unternehmens jeweils auf der eigenen Internetseite auf die Tatsache der Kooperation hinzuweisen unter Nennung des Namens des Kooperationspartners und unter Verwendung von Kennzeichen, sofern diese in elektronischer Form auf der betterplace-Plattform oder unmittelbar zur Verfügung gestellt worden sind.
6.3. betterplace ist außerdem berechtigt, auf die Kooperation unter Verwendung des Unternehmensnamens sowie der Kennzeichens allgemein, insbesondere in Print, Rundfunk oder Internet hinzuweisen. Dieses Recht kann vom Unternehmen durch Weisungen im Einzelfall ausgestaltet werden.
Für die Erstellung von Profilseiten ist eine Lizenz der betterplace Solutions GmbH für die Nutzung der hierfür erforderlichen Programmressourcen erforderlich. Es gelten die Lizenzbedingungen der betterplace Solutions GmbH einschließlich der aktuellen Preisliste.