Bedingungen für Unternehmen auf der betterplace-Plattform

Definition

Siehe Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Unternehmensbedingungen gelten für gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die auf der betterplace-Plattform ihr soziales Engagement darstellen wollen und insbesondere einzelne Projekte fördern.

1.2. Ergänzend zu diesen Unternehmensbedingungen gelten die Nutzungsbedingungen von betterplace; für Spenden sowie das Einstellen von Projekten gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen vorrangig.

2. Anmeldung

Unternehmen werden von einem vom Unternehmen hierzu autorisierten Nutzer angemeldet. Dieser Nutzer bleibt bis zu anderweitiger Mitteilung berechtigt, alle den Auftritt des Unternehmens auf der betterplace-Plattform betreffenden Fragen verbindlich zu entscheiden und die erforderlichen Erklärungen gegenüber betterplace abzugeben bzw. in Empfang zu nehmen. Zur Korrespondenz mit dem Unternehmen ist betterplace berechtigt, eine etwaige von dem Nutzer angegebene E-Mail-Adresse zu verwenden. Nachrichten gelten zwei Werktage nach Absendung als zugegangen, sofern keine Hinweise auf Störungen oder Fehler bestehen.

3. Auftritt auf der Plattform

3.1. Angemeldete Unternehmen dürfen bei von ihnen materiell oder ideell unterstützten Projekten in Absprache mit dem jeweiligen Projektverantwortlichen als Sponsor auftreten, indem ein von dem Unternehmen zur Verfügung gestelltes Logo auf der Projektprofilseite platziert wird und textlich auf die Unterstützung hingewiesen wird.

3.2. Angemeldete Unternehmen können auf der Plattform eigene Unternehmensprofile anlegen, um sich und ihr soziales Engagement darzustellen. Die genauen Möglichkeiten ergeben sich aus der Funktionalität der betterplace-Plattform, Ziffer 5 der Nutzungsbedingungen gilt entsprechend.

4. Inhalte auf der Plattform

4.1. Für die Inhalte, die ein Unternehmen auf der betterplace-Plattform einstellen möchte, gilt Ziffer 4 der Nutzungsbedingungen entsprechend. Insbesondere ist Betterplace berechtigt, den Bedingungen widersprechende Inhalte zu entfernen.

4.2. Unzulässig sind alle Formen von Produktwerbung oder die Einzelansprache von anderen Nutzern zum Zwecke des Produktabsatzes.

5. Kündigung, Sperrung des Zugangs oder der Registrierung

5.1. Die Zusammenarbeit kann von betterplace oder dem Unternehmen jederzeit durch Mitteilung in Textform zum Ablauf des dritten auf die Erklärung folgenden Monats beendet werden.

5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen gilt entsprechend.

5.3. Für die Sperrung von Inhalten auf der betterplace-Plattform durch betterplace gilt Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen entsprechend auch bezüglich der Unternehmensprofilseite.

6. Kennzeichenrechte

6.1. Sofern das Unternehmen eigene Kennzeichen, bspw. Logos, über den hierfür in der Plattform vorgesehenen Mechanismus hochlädt, ist damit das zeitlich unbegrenzte und unwiderrufliche Recht zur bestimmungsgemäßen Verwendung auf der Plattform verbunden.

6.2. Unternehmen und betterplace sind berechtigt, während der Dauer der Anmeldung des Unternehmens jeweils auf der eigenen Internetseite auf die Tatsache der Kooperation hinzuweisen unter Nennung des Namens des Kooperationspartners und unter Verwendung von Kennzeichen, sofern diese in elektronischer Form auf der betterplace-Plattform oder unmittelbar zur Verfügung gestellt worden sind.

6.3. betterplace ist außerdem berechtigt, auf die Kooperation unter Verwendung des Unternehmensnamens sowie der Kennzeichens allgemein, insbesondere in Print, Rundfunk oder Internet hinzuweisen. Dieses Recht kann vom Unternehmen durch Weisungen im Einzelfall ausgestaltet werden.

7. Profilseiten

Für die Erstellung von Profilseiten ist eine Lizenz der betterplace Solutions GmbH für die Nutzung der hierfür erforderlichen Programmressourcen erforderlich. Es gelten die Lizenzbedingungen der betterplace Solutions GmbH einschließlich der aktuellen Preisliste.

Lizenzbedingungen der betterplace Solutions GmbH

  1. betterplace Solutions GmbH stellt die programmtechnische Infrastruktur für die betterplace-Plattform zur Verfügung. Für die Anlegung und den Betrieb von Profilseiten für Unternehmen stehen verschiedene Funktionalitäten zu den jeweils angegebenen Konditionen zur Verfügung.
  2. Mit der Lizenzierung erwirbt der Lizenznehmer das Recht, die auf der betterplace-Plattform integrierte Software zur Gestaltung von Unternehmensprofilseiten zu nutzen und die im lizenzierten CMS enthaltene Funktionalitäten für die Gestaltung der Unternehmensprofilseite zu verwenden. Es gelten dabei die im jeweiligen Programmpaket beschriebenen Einschränkungen etwa bezüglich der Anzahl der anlegbaren Seiten oder hinsichtlich der Anzahl, Größe oder Formattypen für einstellbare Dateien.
  3. Der Lizenznehmer ergreift alle zur Vermeidung des Verlustes von Daten angemessenen Vorsorgemaßnahmen, insbesondere im Wege der Anfertigung von Sicherungskopien in regelmäßigen Abständen. Die Sicherungsintervalle bestimmt der Lizenznehmer nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Höhe eines Schadens im Verlustfalle.
  4. betterplace Solutions GmbH haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Kardinalpflichten und dann begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von betterplace Solutions GmbH ausgeschlossen. Diese Regelung gilt für alle vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz gegen betterplace Solutions GmbH oder Mitarbeiter/Organe mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Fehlens einer Beschaffenheit, für die ein Garantie übernommen wurde, Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von betterplace Solutions GmbH selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfin beruhen, sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine verschuldensunabhängige Haftung von betterplace Solutions GmbH im Bereich mietrechtlicher oder ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluß vorhandene Fehler wird ausgeschlossen.
  5. Die Rechnungsstellung für die Lizenzen erfolgt für drei Monate im Voraus. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Kommt das Unternehmen mit der Vergütung für mehr als ein Quartal in Verzug, ist betterplace Solutions GmbH berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit des Unternehmensprofils zu sperren. Erfolgt nach Sperrung innerhalb einer Frist von sechs Wochen keine Zahlung, ist betterplace Solutions GmbH berechtigt, die Inhalte zu löschen.
  6. Der Lizenzvertrag hat eine unbefristete Laufzeit und ist kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende.
  7. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Lizenznehmer und betterplace Solutions GmbH ist ausschließlich Deutsches Recht ohne die Regeln des UN-Kaufrechts anwendbar. Für die gerichtliche Geltendmachung aus oder im Zusammenhang mit den von diesen Bedingungen erfassten Vertragsverhältnissen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der betterplace Solutions GmbH. Diese ist zusätzlich berechtigt, am Sitz des Lizenznehmers zu klagen.