Am 26. November 2008 beantragte der US-Deserteur André Shepherd in Deutschland Asyl. Sein Einsatz als US-Soldat im Irak brachte ihn zu der Konsequenz, dass er sich nicht weiter an einem völkerrechtswidrigen Krieg und an völkerrechtswidrigen Handlungen beteiligen kann. Da er keine Möglichkeit sah, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden, desertierte er und beantragt nun Asyl in Deutschland. Er verweist in seinem Antrag auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, die seit Oktober 2006 in Kraft ist. Mit ihr sollen die geschützt werden, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen.
Am 18. September 2010 wurde ihm der taz Panter Preis verliehen.
Sein Asylantrag wurde Anfang April 2011 vom Bundesamt für Migration abgelehnt. Am 7. April beauftragte André Shepherd seinen Rechtsanwalt damit, Klage zu erheben. „Wir werden weitergehen“, so André Shepherd. „Auch andere Soldaten sollen die Gewissheit haben, dass eine Entscheidung, sich nicht weiter an völkerrechtswidrigen Kriegen oder Verbrechen zu beteiligen, unterstützt wird. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Zweifelsfall Schutz erhalten.“
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