Nutzungs- und Spendenbedingungen

1. Regelungsbereich

Die Internetplattform betterplace.org wird von der gut.org gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gut.org gAG, Schlesische Straße 26, D-10997 Berlin) betrieben. Die gut.org gAG ist ein Sozialunternehmen: alle Mittel werden also ausschließlich für die satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecke verwendet.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle auf der betterplace-Plattform registrierten Nutzer und Plattformbesucher. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Nutzer/Besucher beim Besuch der Plattform betterplace.org und bei Nutzung der vorhandenen Funktionalitäten. Soweit im Folgenden einheitlich die Bezeichnung betterplace.org verwendet wird, besteht das Rechtsverhältnis zur gut.org gAG als Betreiberin der Plattform. Der Begriff Spendenbedingungen ist unabhängig vom steuerlichen Status der unterstützten Projekte und deren Trägerorganisationen zu verstehen.

Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzregelungen zu beachten. Im Falle der Registrierung eines Projektes, einer Organisation oder eines Unternehmens gelten zusätzliche Bedingungen.

2. Registrierung

2.1. Die Registrierung als Nutzer ist kostenfrei. Bestimmte Funktionalitäten der betterplace-Plattform stehen nur Nutzern zur Verfügung. Insbesondere sind das Einstellen einer Organisation und eines Projekts sowie das Einstellen eines Unternehmens oder einer Aktion an eine vorherige Registrierung als Nutzer gebunden.

2.2. Das Mindestalter für die Registrierung als Nutzer beträgt 14 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren sollten zudem vor der Registrierung ihre Eltern informieren. Außerdem fordern wir sie zu einem bewussten Umgang mit ihren persönlichen Daten auf. Bei der Anlegung (wie auch bei der späteren Ausgestaltung) des Nutzerprofils sind im Zweifel nur Angaben zu machen, die für die Registrierung erforderlich sind.

2.3. Der Nutzer hat bei der Registrierung ausschließlich wahre Angaben, insbesondere zur Identität und zum Alter zu machen.

3. Obliegenheiten und Nebenpflichten des Nutzers

3.1. Der Nutzer ist für sein Verhalten auf der betterplace-Plattform und für alle von ihm eingestellten Inhalte und deren Richtigkeit uneingeschränkt verantwortlich. Vor der konkreten Teilnahme oder dem Einstellen von Inhalten hat sich der Nutzer zu vergewissern, dass sein Verhalten oder seine Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen können (z.B. Marken-, Namens-, Urheber- und Datenschutzrecht, jugendschutzrechtliche Bestimmungen). Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, vor dem Einstellen von Texten oder Bildern die erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten, beispielsweise der Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen und der gut.org gAG auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Der Nutzer stellt betterplace.org von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung hervorgehen, frei.

3.2. Der Nutzer berücksichtigt bei seinem Verhalten auf der betterplace-Plattform, dass die betterplace-Community (also die Gemeinschaft aller Nutzer und der Betreiber von betterplace.org) von gegenseitiger Rücksichtnahme und einem fairen und angemessenen Umgang miteinander lebt. Bei Themen der Weltanschauung, religiöser oder politischen Überzeugung ist äußerste Zurückhaltung und Respekt gegenüber Andersdenkenden geboten.

3.3. Es ist auf der betterplace-Plattform unzulässig, folgende Inhalte unmittelbar einzustellen, darauf zu verlinken oder sonst den Zugang dazu zu erleichtern:

  • Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder –beeinträchtigendes Material, insbesondere Gewalt verherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
  • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
  • Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
  • Irreführende Inhalte
  • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen

3.4. Sofern der Nutzer Inhalte auf der betterplace-Plattform findet, die seiner Ansicht nach gegen bestehende Gesetze oder die Nutzungsbedingungen verstoßen, wird er betterplace.org darauf hinweisen: z.B. per E-Mail (an: change@betterplace.org) oder per Post (an: gut.org gAG; Schlesische Straße 26, D-10997 Berlin).

3.5. Sofern betterplace.org Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist betterplace.org jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen.

3.6. Eine übermäßige Belastung der betterplace-Plattform ist zu vermeiden. Insbesondere sind Maßnahmen untersagt, die die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der IT-Systeme der betterplace-Plattform gefährden können.

3.7. Passwörter oder andere Zugangsdaten zu der betterplace-Plattform sind vom Nutzer gemäß den allgemeinen Grundsätzen zur Passwortsicherheit zu wählen und streng geheim zu halten. betterplace.org ist unverzüglich zu informieren, sofern der Nutzer Hinweise darauf hat, dass die Sicherheit der betterplace-Plattform oder seines Zugangs gefährdet ist.

4. Nutzungsrechte

Soweit der Nutzer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte auf der betterplace-Plattform einstellt, so räumt er hiermit betterplace.org das Recht ein, diese Inhalte auf der betterplace-Plattform, in Werbematerialien für betterplace.org bzw. die gut.org gAG sowie über die API-Schnittstelle auf Webseiten von betterplace.org-Partnern, on- und offline zu verwenden. Insbesondere erhält betterplace.org das Recht, die Inhalte zu verändern, zu bearbeiten, zu kürzen, zu speichern und öffentlich über die Plattform oder die API-Schnittstelle zugänglich zu machen unter Berücksichtigung des ursprünglichen Sinns. Unberührt bleiben beim Einstellen der Inhalte deutlich und klar angebrachte anderweitige Hinweise.

5. Bereitstellung der betterplace-Plattform

betterplace.org wird sich bemühen, die Plattform möglichst unterbrechungsfrei verfügbar zu halten, angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 97 Prozent im Jahr. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Insbesondere ist betterplace.org regelmäßig und außerplanmäßig berechtigt, die Plattform für Wartungsarbeiten aus dem Netz zu nehmen. betterplace.org ist berechtigt, Funktionalitäten, Aussehen oder andere Features der Plattform nach eigenem Belieben zu ändern. Zugang besteht nur zur Plattform in der jeweils aktuellen Version. Zur Aufbewahrung oder Speicherung von Versionen oder Inhalten ist betterplace.org gegenüber Nutzern nicht verpflichtet.

6. Kündigung, Sperrung des Zugangs, Löschen von Inhalten

6.1 Das Nutzungsverhältnis als registrierter Nutzer kann von betterplace.org oder dem Nutzer jederzeit durch Mitteilung in Textform zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats beendet werden.

6.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch betterplace.org ist insbesondere anzusehen, sofern der Nutzer erheblich oder mehrfach gegen seine Obliegenheiten der Ziffer 3 verstoßen hat oder bei Angabe falscher Registrierungsdaten.

6.3. betterplace.org ist berechtigt, unabhängig vom Recht zur außerordentlichen Kündigung den Nutzer hinsichtlich einzelner oder aller Funktionalitäten der betterplace-Plattform zu sperren. Insbesondere betrifft die Sperrung die Möglichkeit, Inhalte auf der betterplace-Plattform einzustellen oder zu ändern. Weiterhin ist betterplace.org berechtigt, alle auf der betterplace-Plattform eingestellten Inhalte – auch anlassunabhängig – zu überprüfen, zu sperren oder zu löschen. Von diesem Recht wird betterplace.org insbesondere dann Gebrauch machen, wenn Dritte gegenüber betterplace.org die Verletzung von Gesetzen, Rechten Dritter oder Regeln der betterplace-Plattform durch bestimmte Inhalte oder Nutzer behaupten.

6.4. Vor der Kündigung aus wichtigem Grund oder der Sperrung eines Nutzers oder von Inhalten soll dem Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

6.5. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses wird das Nutzerprofil anonymisiert. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzregelungen.

7. Haftung

Die Haftung von betterplace.org wird für alle Schadenersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig von ihrem Rechtsgrund (beispielsweise Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) ausgeschlossen, außer für Ansprüche …

  • wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
  • wegen Arglist oder aus Garantie
  • aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von betterplace.org oder ihrer gesetzlichen Vertreter
  • nach dem Produkthaftungsgesetz

Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

8. Spendenprozess

Spendenprozess meint im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen die Zuwendung an ein Spendenziel. Im Normalfall ist das Spendenziel auf betterplace.org ein „Projekt“, dort, – in der „Projektbeschreibung“ – wird die Verwendung einer Zuwendung definiert. Jedes Projekt enthält jeweils ein oder mehrere „Projektbedarfe“, in denen der Projektverantwortliche angibt, was für die Umsetzung des entsprechenden Projekts voraussichtlich benötigt werden wird. Darüber hinaus ist auch eine Zuwendung an übergeordnete Instanzen wie „Organisationen“ oder „Aktionen“ möglich. Diese leiten die Zuwendung anschließend an ein oder mehrere Projekte weiter, wo auch sie schlussendlich zur Umsetzung des entsprechend in der Projektbeschreibung definierten Verwendungszwecks benutzt werden.

Die Bezeichnungen „Spende“ und „Spendenprozess“ werden in diesen Nutzungsbedingungen unabhängig vom steuerlichen Status der Organisation benutzt, die das Projekt trägt, an welches Zuwendungen fließen.

8.1. Rolle von betterplace.org

8.1.1. betterplace.org stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung, über die Unterstützer und Empfänger zusammenfinden. Jeder Unterstützer ist daher selbst dafür verantwortlich, alle Informationen einzuholen, die er für seine Entscheidung für eine Zuwendung an ein bestimmtes Spendenziel benötigt.

8.1.2. Alle betterplace.org verfügbaren Informationen finden sich auf der Plattform selbst. Darüber hinaus sind keine weiteren Angaben zu den Projekten oder die an Projekten Beteiligten bei betterplace.org vorhanden. betterplace.org überprüft nicht die auf der Plattform registrierten Nutzer oder die eingestellten Projekte, insbesondere werden weder die Identität noch die in der Projektbeschreibung enthaltende Darstellung des Projekts oder die Projektberichte überprüft. betterplace.org lässt sich allerdings bei Organisationen, die im Sinne des deutschen Steuerrechts als gemeinnützig anerkannt sind, dies durch Vorlage eines aktuell gültigen Freistellungsbescheids nachweisen.

8.1.3. betterplace.org empfiehlt, ein Spendenziel nur zu unterstützen, falls Sie die Organisation bzw. den Projektverantwortlichen kennen, oder Ihnen das Projekt von einer vertrauensvollen Person empfohlen wurde – und Sie es auf Grund der Projektdetails als sinnvoll erachten.

8.2. Arten von Zuwendungen

Über die betterplace-Plattform können verschiedene Arten von Zuwendungen geleistet werden. Möglich sind Geld-, Sach-, Zeit- oder sonstige Spenden, in Abhängigkeit von dem jeweiligen Projekt. Geld kann in Form von Einmalzahlungen oder regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen gespendet werden. Wiederkehrende Geldzuwendungen können jederzeit im Nutzerprofil mit sofortiger Wirkung beendet werden.

8.3. Sach-, Zeit- und sonstige Zuwendungen

Bei diesen Zuwendungen stellt betterplace.org nur den Kontakt zwischen potentiellen Unterstützern und dem Projektverantwortlichen her und unterstützt lediglich die Kommunikation. Der Austausch von Sach-, Zeit- und sonstigen Zuwendungen findet allein in Abstimmung und Durchführung zwischen Unterstützer und Empfänger außerhalb der betterplace-Plattform statt.

8.4. Geldzuwendungen

8.4.1. Geldzuwendungen erfolgen bei betterplace.org in der Regel an Projekte, dort – in der „Projektbeschreibung“ wird die Verwendung einer Zuwendung definiert. Jedes Projekt enthält jeweils ein oder mehrere Bedarfe, in denen der Projektverantwortliche angibt, was für die Umsetzung des entsprechenden Projekts voraussichtlich benötigt werden wird. Darüber hinaus ist auch die Geldzuwendung an übergeordnete Instanzen wie Organisationen oder Aktionen möglich. Diese leiten die Zuwendungen anschließend an ein oder mehrere Projekte weiter, wo auch sie schlussendlich zur Umsetzung des entsprechend in der Projektbeschreibung definierten Verwendungszwecks benutzt werden.

8.4.2. Die gut.org gAG/betterplace.org ist eine steuerlich anerkannte Förderkörperschaft. Geldzuwendungen an Projekte, deren Träger im Sinne des deutschen Steuerrechts als gemeinnützig anerkannt sind (Spenden), werden zunächst von betterplace.org als Empfänger der Zuwendung vereinnahmt. Mit der Auswahl eines Spendenziels gibt der Unterstützer seinen Wunsch zur Unterstützung des entsprechenden Projektes bzw. der Organisation oder der in der Aktion enthaltenen Projekte Ausdruck. betterplace.org wird diesem Wunsch folgen und die Gelder an das gewählte Projekt auszahlen, soweit die Voraussetzungen hierfür gegeben sind (s. Ziffer 8.4.4) bzw. wichtige Gründe, wie z.B. Verstöße gegen die Organisations- und Projektregistrierungsbedingungen dem nicht entgegenstehen.

8.4.3. betterplace.org bietet den Nutzern die Möglichkeit auch Projekte im In- und Ausland zu unterstützen, deren Träger (natürliche oder juristische Personen) nicht im Sinne des deutschen Steuerrechts gemeinnützig anerkannte Organisationen sind. Alle diese Projekte verfolgen auch gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke, wie sie in der Abgabenordnung und der Satzung der gut.org gAG genannt sind. Diese Geldzuwendung erfolgt in Form einer „Treuhandspende“ an ein Treuhandkonto der Bank BNP Parisbas. Der Unterstützer stimmt hierbei im Spendenprozess einer Treuhandvereinbarung mit der Bank zu. betterplace.org veranlasst die Weiterleitung des Zuwendungsbetrags an das Projekt bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen (s. 8.4.4), es sei denn wichtige Gründe, wie z.B. Verstöße gegen die Organisations- und Projektregistrierungsbedingungen stehen einer Auszahlung entgegen.

8.4.4. Folgende Voraussetzung sind zur Auszahlung der Zuwendungen zu erfüllen: Die gesammelten Zuwendungen übersteigen 20,00 Euro bei Projekten von im Sinne des deutschen Steuerrechts gemeinnützig anerkannten Organisationen bzw. 50,00 Euro bei den übrigen Projekten. betterplace.org stellt die Höhe der Zuwendungen fest. betterplace.org kann sich hierbei Dritter bedienen. Der Projektverantwortliche dokumentiert zum Auszahlungszeitpunkt die geplante Verwendung mit einem aussagekräftigen Eintrag im Projektblog. Die Auszahlung erfolgt spätestens sechs Wochen nach Auszahlungswunsch des Projektverantwortlichen. betterplace.org behält sich dennoch vor, bei vollständiger Finanzierung eines Bedarfs unaufgefordert auszuzahlen. Die Überweisung erfolgt an die projekttragende Organisation bzw. bei einem Individualprojekt an dessen Projektverantwortlichen.

8.4.5. Der Unterstützer hat die Möglichkeit einer sog. anonymen Zuwendung. In diesem Fall ist eine Registrierung als Nutzer nicht erforderlich. Der Unterstützer gibt im Spendenprozess seine Adress- und Kontodaten an. Diese dienen seiner Authentifizierung im Zahlungsprozess. Seine Unterstützung wird auf der Plattform ohne Bild und ohne Namen als „anonymer Unterstützer“ angezeigt.

8.4.6. Im Falle einer Geldzuwendung an ein Spendenziel auf betterplace.org besteht die Möglichkeit zusätzlich einen Betrag direkt an betterplace.org zu spenden. Auf diese Möglichkeit wird im Spendenprozess hingewiesen und ein kleiner Betrag in Form eines Prozentsatzes vom Zuwendungsbetrag vorgeschlagen. Der vorgeschlagene Prozentsatz kann vom Unterstützer geändert oder ganz entfernt werden. Eine Verpflichtung zur Spende an betterplace.org besteht selbstverständlich nicht.

8.4.7. Aktionen – betterplace.org bietet Nutzern die Möglichkeit Aktionen auf der Plattform einzurichten und über verschiedene Kommunikationswege (z.B. E-Mail, soziale Netzwerke) zu verbreiten. In einer Aktion ruft der Aktionsmacher (Nutzer) anlassbezogen (z.B. an seinem Geburtstag oder einem Marathonlauf) dazu auf, gemeinsam eines oder mehrere Projekte auf der betterplace-Plattform mit Geldzuwendungen zu unterstützen. Möchte der Aktionsmacher sicherstellen, dass seine Aktionsunterstützer für ihre Geldzuwendungen eine Spendenbescheinigung erhalten, so bestimmt er dies bei der Einrichtung der Aktion. Die Aktion kann dann Geld nur für Projekte von im Sinne des deutschen Steuerrechts als gemeinnützig anerkannten Organisationen unterstützen. Der Aktionsmacher wählt die zu unterstützenden Projekte aus und sorgt für die Verteilung des gesammelten Geldes auf die in der Aktion ausgewählten Projekte. Er ist aufgefordert, die in seiner Aktion gesammelten Zuwendungen möglichst zeitnah auf die zu unterstützenden Projekte weiterzuleiten.

8.4.8. Gutscheinerwerb – Nutzer können über die betterplace-Plattform Gutscheine erwerben, die sie an Freude, Bekannte und Geschäftspartner weitergeben können, damit diese ein Spendenziel ihrer Wahl unterstützen können. Beim Erwerb eines Gutscheins kann der Käufer wählen, ob er den Gutschein mit der Post oder per E-Mail erhalten möchte. Dabei kann der Käufer auch einen Dritten als Empfänger des Gutscheins angeben. Soll der Gutschein mit der Post verschickt werden, muss die Empfängeradresse angegeben werden. Der Gutscheinkauf stellt bereits eine Zuwendung dar. Lediglich das Ziel der Zuwendung ist zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht festgelegt. Der Besitzer des Gutscheins löst durch Eingabe des Gutscheincodes beim ausgewählten Projekt den Gutschein ein und bewirkt damit die Zuordnung der Zuwendung. Werden Gutscheine für spendenabzugsfähige Projekte erworben, so erhält der Erwerber eine Spendenbescheinigung entsprechend Ziffer 8.8. Gutscheine sollen möglichst zeitnah eingelöst werden. Ist ein Gutschein zwölf Monate nach dem Erwerb noch nicht eingelöst worden, so fällt der Zuwendungsbetrag an betterplace.org/gut.org, die diesen für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke einsetzt. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes an den Erwerber oder den Besitzer des Gutscheines ist ausgeschlossen.

8.4.9. Der Unterstützer verpflichtet sich, den von ihm angegebenen Geldbetrag ohne Abzüge für etwaige Kosten des Geldtransfers endgültig für Projekte zur Verfügung zu stellen. Zinsen auf noch nicht ausgezahlte Gelder stehen weder Unterstützer noch Empfänger zu. Die Rückzahlung einer Zuwendung an den Unterstützer ist ausgeschlossen.

8.5. Abbruch eines Projekts

Ist das Erreichen des Projektziels, wie in der Projektbeschreibung angegeben, nicht mehr möglich, so hat der Verantwortliche das Projekt abzubrechen und dies entsprechend auf der Plattform zu kommunizieren. Darüber hinaus ist die gut.org gAG auch berechtigt, wegen schwerer Verstöße gegen die Organisations- und Projektregistrierungsbedingungen ein Projekt abzubrechen. In diesem Fall wird den Unterstützern, im Falle von Aktionen dem Aktionsmacher ein Gutschein übermittelt und die Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwölf Monaten ein anderes Spendenziel auszuwählen. Aus steuerlichen Gründen muss es sich dabei um ein Spendenziel mit demselben steuerrechtlichen Status (d.h. steuerabzugsfähig oder nicht steuerabzugsfähig), wie das zuvor gewählte Spendenziel handeln. Wird der Gutschein nicht innerhalb von zwölf Monaten eingelöst, bzw. kann der Unterstützer nicht ermittelt werden, so fällt der Zuwendungsbetrag an betterplace.org/gut.org, die diesen für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke einsetzt. Ebenso fällt der Zuwendungsbetrag an betterplace.org/gut.org, wenn ein bespendetes Projekt über zwölf Monate hinweg nicht eine Zuwendungshöhe erreicht, die zur Auszahlung berechtigt (8.4.4). betterplace.org/gut.org setzt diesen für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke ein. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes an den Erwerber oder den Besitzer des Gutscheines ist ausgeschlossen.

8.6. Zahlung und Sicherheit

8.6.1. Zahlungen können erfolgen über die verschiedenen auf der Plattform angebotenen Wege (z.B. Kreditkarte, Bankeinzug, PayPal, Bonuspunkte). Es gelten insoweit ergänzend die besonderen Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

8.6.2. Der Spendenprozess auf betterplace.org ist sicher. Die Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung (SSL) übertragen und von betterplace.org nur im Zusammenhang mit ihrer Spende verarbeitet. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Spenders nicht an Dritte weitergegeben.

8.7. Veröffentlichung/Prüfung von Zuwendungen

Ein wichtiger Aspekt der betterplace-Plattform ist Transparenz bezüglich der Durchführung von Projekten. Für die Veröffentlichung von Zuwendungen gelten die Datenschutzregelungen, die in jeweils aktueller Form auf der betterplace-Plattform veröffentlicht werden. Ergänzend ermächtigt der Unterstützer betterplace.org, beim Empfänger und/oder dem Zahlungsvermittler („Payment Service Provider“) die Information zu überprüfen, ob und in welcher Höhe eine versprochene Zuwendung gezahlt worden ist. betterplace.org ist außerdem berechtigt, diese Informationen für Zwecke gesetzlich vorgeschriebener Auskünfte gegenüber Behörden und sonstigen Dritten für die gesetzlich vorgesehene Dauer zu speichern.

8.8. Spendenbescheinigung

Eine Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung wird von gut.org gAG/betterplace.org nur ausgestellt, sofern der Empfänger der Geldzuwendung eine von den deutschen Finanzämtern als gemeinnützig anerkannte Organisation ist, oder die Arbeit von betterplace.org selbst durch eine Zuwendung unterstützt wird (siehe 8.4.6.) und soweit betterplace.org die für die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung erforderlichen Informationen, insbesondere Name und Adressdaten vorliegen. Zuwendungen, für die eine Spendenbescheinigung erteilt werden kann, sind als solche auf der betterplace-Plattform gekennzeichnet. Auf der betterplace-Plattform werden auch Projekte von Projektverantwortlichen angeboten, die nicht im Sinne des Steuerrechts steuerbegünstigt sind. Die Erteilung einer Zuwendungsbestätigung von betterplace.org ist insbesondere ausgeschlossen, bei …

  • Empfängern, die nicht steuerbegünstigt sind
  • Sach-, Zeit oder sonstigen Zuwendungen, die nicht Geldspenden darstellen

Bei Zuwendungen unter 200,00 Euro an eine als gemeinnützig anerkannte Organisation oder betterplace.org selbst reicht die Vorlage eines vereinfachten Zuwendungsnachweises. Zuwendungsbestätigungen werden in der Regel nach Ablauf eines Kalenderjahres jährlich rückwirkend erteilt. Ein Anspruch auf Zwischenbescheinigung besteht nicht.

Sofern von einem Empfänger einer durch betterplace.org weitergeleiten Geldspende eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt oder übermittelt wird, steht betterplace.org für die steuerliche Begünstigung der Spende nicht ein. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die Anerkennung von Bescheinigungen von Empfängern aus dem Ausland regelmäßig für die steuerliche Geltendmachung nicht ausreicht.

9. Änderungen von Bedingungen

betterplace.org behält sich das Recht vor, diese Nutzungs- und Spendenbedingungen zu ändern bzw. zu ergänzen. Die registrierten Nutzer werden darüber jeweils mindestens vier Wochen vor der Umsetzung der Änderung per E-Mail informiert. Sie können ihre Zustimmung zu der Änderung der Bedingungen innerhalb von vier Wochen durch eine E-Mail mit entsprechendem Inhalt an widerspruch@betterplace.org verweigern. Wenn sie sich nach der Umsetzung das erste Mal einloggen, werden sie um eine Einwilligung zu den geänderten Bedingungen gebeten, deren Erteilung protokolliert wird. Ohne diese Zustimmung werden sie das Angebot dann nicht mehr nutzen können. Bis dahin bereits verarbeitete und genutzte Informationen dürfen von der gut.org gAG insofern weiter verarbeitet und genutzt werden, wie dies von einer zuvor erteilten Einwilligung des Nutzers gedeckt ist.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand wird der Sitz der gut.org gAG vereinbart.